Publikationen
KMU-Magazin Nr. 7/8, Juli/August 2016
Made in Switzerland: Wie viel Schweiz muss drin sein?
Am 1. Januar 2017 treten die neuen Swissness-Bestimmungen in Kraft. Dieser Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen Produkte künftig erfüllen müssen, damit sie als Schweizer Ware deklariert und/oder mit dem Schweizerkreuz versehen werden dürfen.
Hubert Rüedi
Baurecht kompakt Newsletter 01 Juni 2016
Baumängel – die optimale Vorgehensweise aus der Praxis
Mangel und Bauen – zwei Begriffe, die unweigerlich miteinander verknüpft sind, denn kaum ein Bauwerk wird ohne Mängel abgeliefert. Doch was ist ein Mangel? Welche Ansprüche bestehen und was ist bei ihrer Geltendmachung zu beachten? Alles Fragen, deren Beantwortung nicht zuletzt davon abhängt, ob die Parteien die Anwendbarkeit der SIA-Norm 118 vertraglich vereinbart haben.
Mathias Birrer
krfacts Ausgabe Mai 2016
Änderungen bei der Firma von Personengesellschaften 2016
Neu ist die Firma von Personengesellschaften nicht mehr von den Namen der aktuellen Gesellschafter abhängig, sondern sie kann auch aus einer Phantasiebezeichnung bestehen, versehen mit der Rechtsformangabe. Dies stellt insbesondere für die Nachfolgeregelung ein Vorteil dar. Diese Revision des Firmenrechts wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden.
Dr. iur. Markus Kaufmann, Andrea Meule
KMU-Magazin Nr. 6, Juni 2016
Gerichtsstands- und Schiedsklauseln in Verträgen
Unklare oder gar widersprüchliche Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln führen in vielen Fällen zu einem Streit um die gerichtliche Zuständigkeit. Es lohnt sich daher, der Gerichtsstands- oder Schiedsklausel bei Vertragsabschluss gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Ein Überblick.
Hubert Rüedi, Dr. iur. Irma Ambauen
Clinicum 2-16, Die Aufbewahrung der Krankengeschichte und der gesetzliche Datenschutz
Sensible Daten sind kostbare Werte
Ärztinnen und Ärzte sind von Gesetzes wegen verpflichtet, über ihre Patientinnen und Patienten eine Krankengeschichte zu führen. Sie dient der Patientensicherheit und Transparenz, ist ein Arbeitsinstrument für den Arzt und bildet nicht zuletzt auch die Basis für Leistungen der Versicherungen. Gleichzeitig gehören die vom Arzt bearbeiteten Personendaten zu den besonders schützenswerten Daten des Patienten, deren Bearbeitung den erhöhten Anforderungen des Datenschutzgesetzes untersteht.
Andrea Meule, Hubert Rüedi
KMU-Magazin Nr. 4, April 2016
Zeiterfassung: Die neuen Regelungen
Um das Arbeitsgesetz wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiterfassung zu ermöglichen, hat der Bundesrat die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz revidiert. Die neuen Regelungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Eine Übersicht.
Dr. iur. Irma Ambauen, Hubert Rüedi
Schulthess 2016
Juristische Festschrift zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels 2016 - Vergabe komplexer Informatiksysteme
Die Vergabe von Informatikprojekten hat in der Öffentlichkeit aufgrund gescheiterter Grossprojekte wie des Führungsinformationssystems Heer (FIS) oder des Steuerverwaltungs-Projekts INSIEME bis hin zum SECO-Korruptionsskandal viel Unmut geweckt.
Caminada Blog, 23. Februar 2016
Gibt es eine Rückerstattungspflicht für Erwerbsausfallentschädigungen?
Wer kommt für zu Hohe und damit ungerechtfertigte Erwerbsausfallentschädigungen auf? Das BGer-Urteil vom Januar 2016 gibt Aufschluss.
Dr. iur. Irma Ambauen
krfacts Ausgabe Dezember 2015
Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar 2016
Das Parlament hat im Jahr 2015 insgesamt für 185 Bundeserlasse Änderungen per 01. Januar 2016 beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen herausgeschält und kurz zusammengefasst.
Dr. iur. Markus Kaufmann
krfacts Ausgabe Dezember 2015
Neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung (2)
Die örtliche und zeitliche Flexibilität zahlreicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfordert auch mehr Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung. Diesem Bedürfnis der Wirtschaft trug das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Rechnung, indem es auf den 01.01.2014 eine neue Weisung zur Arbeitszeiterfassung erliess. Diese Regelungen haben wir für Sie im krfacts vom März 2014 zusammengefasst. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz den Realitäten angepasst. Die neuen Regelungen treten am 01.01.2016 in Kraft. Die Weisung des SECO vom 01.01.2014 gilt noch bis Ende 2016, jedoch nur für Betriebe, die die Weisung bereits umgesetzt haben.
Dr. iur. Irma Ambauen, Hubert Rüedi