Publikationen
KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2013
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Unternehmer kümmert sich um das Wohl seiner Unternehmung. Dazu gehört nicht nur die Besorgung der laufenden Geschäfte, sondern auch eine Planung für den Fall, dass er selber ausfällt – eine Nachfolgeregelung.
Dr. iur. Markus Kaufmann
interview Magazin Nr. 4, 2013
Das Verhältnis zwischen Bauherr und Architekt
Der Architekt übt neben seiner klassischen Rolle als Planverfasser eine Vielzahl von weiteren Aufgaben im Rahmen eines Bauprojekts aus. Dem Bauherrn ist oftmals nicht bewusst, welche Rechte und Pflichten sich aus der Zusammenarbeit mit demArchitekten ergeben. Der nachfolgende Beitrag widmet sich dieser Thematik.
Mathias Birrer
krfacts Ausgabe Juli 2013
Unerwünschte Zweitwohnungen: Die rechtlichen Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative
Am 22. Mai 2013 hat das Bundesgericht seine ersten Urteile zur Zweitwohnungsinitiative gefällt. Wir haben Sie hierüber im Juni 2013 noch vor Vorliegen der begründeten Urteile informiert. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Zudem hat der Bundesrat am 27. Juni 2013 die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen inklusive Verordnung eröffnet. Die Folgen der Zweitwohnungsinitiative sowie deren zukünftige Entwicklung lassen sich nun einschätzen.
Mathias Birrer
Jusletter, Mai 2013
Handelsregisterverordnung (HRegV) - Stämpflis Handkommentar
Die totalrevidierte Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Seither hat sich eine reichhaltige Handelsregisterpraxis gebildet. Die Autoren haben einen Handkommentar geschrieben, der helfen soll, sich in der Handelsregisterverordnung und der sich bislang gebildeten Handelsregisterpraxis besser und rascher zurechtzufinden und auch um Anregungen und Gedankenanstösse für die Wissenschaft zu liefern.
Reto Berthel
KMU-Magazin Nr. 10, Dezember 2011/Januar 2012
Fallstricke bei der Geschäftsführung und Vertretung
Bei GmbH-Einpersonengesellschaften kann der Eintrag ins Handelsregister nur mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Statuteninhalt (OR 776) problematisch sein. Wegen der Selbstorganschaft können bei Zwei- oder Mehrpersonengesellschaften bei der Geschäftsführung und Vertretung unangenehme Komplikationen eintreten.
Reto Berthel
Kommunalmagazin 11/2009, Seiten 40–41
Wer darf wo in die Schule?
Der Schulort befindet sich grundsätzlich am Aufenthaltsort des Kindes. Mit Rücksicht auf das Kindeswohl kann von dieser Regel abgewichen werden. Dabei sind auch Interessen der Gemeinden tangiert: Klassengrössen und Finanzen sind für die Planung der Schule wichtig. Kantone und Gemeinden müssen nach Lösungen suchen, welche dem Kindeswohl dienen, aber auch finanzierbar bleiben und die Vorgaben der Bundesverfassung respektieren. Das ist nicht immer ganz einfach.
Prof. Dr. iur. Jörg Sprecher
Diro Practice Group, 04. Mai 2009
Handlungs- und Verwertungsmöglichkeiten ausländischer Verwalter im Inland, Länderbericht: Schweiz
Anlässlich der DIRO-Gesellschafterversammlung vom 14. - 16. Mai 2009 in Ljubljana hat Herr Rechtsanwalt Mathias Birrer zum Thema Handlungs- und Verwertungsmöglichkeiten ausländischer Verwalter im Inland referiert.
Mathias Birrer
Diro Practice Group, 16./17. Oktober 2008
Grenzüberschreitende Insolvenzen, Länderbericht: Schweiz
Anlässlich der DIRO-Fachtagung vom 16./17. Oktober 2008 in Graz hat Herr Rechtsanwalt Mathias Birrer zum Thema Grenzüberschreitende Insolvenzen referiert.
Mathias Birrer
Diro Practice Group, 26. Januar 2008
Aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Anlässlich der DIRO-Fachtagung vom 25./26. Januar 2008 in Berlin hat Herr Rechtsanwalt Hubert Rüedi zum Thema Aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen referiert. Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Handout.
Hubert Rüedi
CH-D Wirtschaft 1/2008
Public Private Partnership (ein Kurzüberblick)
Ausgehend von den folgenden drei Fragen soll vorliegend ein Überblick über Public Private Partnerships gegeben werden: 1. Was ist unter dem Begriff Public Private Partnership zu verstehen? 2. Welche staatswirtschaftlichen Faktoren prägen die Public Private Partnership? 3. Welche rechtlichen Faktoren prägen die Public Private Partnership?
Hubert Rüedi