Publikationen
krNews Ausgabe September 2007
KMU und Bestechung: Erfahrungen und Massnahmen Checkliste und Weisung betreffend Bestechung
Seit einem Jahr gelten neue Korruptions- Strafbestimmungen. Die Unternehmen können mit einer Busse bis zu 5 Millionen Franken bestraft werden, wenn ihre Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Beauftragte sich der Bestechung schuldig machen und das Unternehmen nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um die Bestechung zu verhindern.
Dr. iur. Markus Kaufmann
krNews Ausgabe September 2007
PPP: Ein kluges Instrument
Sicherlich haben Sie den Begriff Public Private Partnership (PPP) oder Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) im Zusammenhang mit der Erfüllung von staatlichen Aufgaben schon gelesen oder gehört. Doch, was ist mit PPP eigentlich gemeint und was prägt diese Partnerschaften?
Hubert Rüedi
CH-D Wirtschaft, 5/2007
Wahl der Unternehmensform nach schweizerischem Recht, unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
Die Wahl der optimalen Unternehmensform für eine geschäftliche Tätigkeit in der Schweiz ist von grosser Bedeutung. Es ergibt sich, dass im Hinblick auf Haftung und Steuern primär die Aktiengesellschaft und die GmbH – auch unter Berücksichtigung der laufenden Revisionen – im Vordergrund stehen.
Dr. iur. Markus Kaufmann
Global Flash, April 2007
Die Bedeutung des Qualitätsmanagements in einer Anwaltskanzlei
Eine national und international tätige Anwaltskanzlei wie Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte hat sich heute – wie alle Unternehmen – in einem anspruchsvollen Umfeld zu behaupten. Ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 und dessen Bewertung gemäss SQS 9004 unterstützen diese bei der Bewältigung, der an sie gestellten hohen Anforderungen.
Hubert Rüedi
CH-D Wirtschaft, April 2007
Baukostenüberschreitungen: Vermeidung und Verantwortung
Bauvorhaben bergen das latente Risiko der Überschreitung der veranschlagten Baukosten in sich. Eine Solche Überschreitung wirkt sich doppelt aus. Zum einen kostet den Bauherrn die Baute selbst vielmehr, zum anderen verschlechtert sich mit der Baukostenüberschreitung auch deren Rendite. Letzteres ist gerade für institutionelle Anleger von einschneidender Bedeutung. Es lohnt sich deshalb, die Baukosten stets unter Kontrolle zu halten und sich der Verantwortung hierfür in jedem Stadium der Bauausführung bewusst zu sein.
Mathias Birrer
CH-D Wirtschaft, September 2006
Unternehmensnachfolge - Wichtige strategische Aufgabe des Familienunternehmers
Zu den wichtigen strategischen Aufgaben eines Familienunternehmers gehört die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge. Sie sollte permanent in seinem Bewusstsein sein, nicht zuletzt deshalb weil jeder Mensch durch Unfall, Krankheit oder Tod an der Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert werden kann. Spätestens mit Erreichen eines Lebensalters von ca. 55 Jahren sollte der Familienunternehmer sich jedoch auch konkret der Nachfolgeregelung annehmen.
Dr. iur. Markus Kaufmann
Anwaltsrevue 11-12/2015
Zehn Fragen zu den Richtlinien SAV für die Mediation
Im vorliegenden Beitrag werden zehn Fragen rund um die Mediation beantwortet.
Hubert Rüedi
Immobilia, September 2005
Sind alle Stockwerkeigentümer gleich zu behandeln?
Vor beinahe zwanzig Jahren war das Bundesgericht erstmals mit der Frage konfrontiert, ob alle Stockwerkeigentümer einer Gemeinschaft gleich behandelt werden müssten. Es liess die Frage damals offen. Nun hatte das Bundesgericht erneut Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. In einem wegweisenden Urteil vom 16. Juni 2005 (5C.40/2005) bejahte es die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – allerdings in Schranken.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe Juni 2005
Willkommene Haftungsbeschränkung im Vereinsrecht
Das Vereinsrecht hat per 01. Juni 2005 wichtige Anpassungen in Bezug auf die Beitragspflicht und die Haftung der Vereinsmitglieder erfahren. Neu wird einerseits klargestellt, wie konkret die Beitragspflicht in den Statuten verankert sein muss und andererseits wird bestimmt, dass neu ausschliesslich das Vereinsvermögen für die Vereinsschulden haften soll. Die vor der Anpassung allenfalls bestehende persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist somit ausgeschlossen worden.
Dr. iur. Markus Kaufmann
Der Schweizer Treuhänder, 4/2005
Grundzüge des Kulturgütertransfergesetzes - Wichtige Regelungen und Erkenntnisse
Das Eidgenössische Parlament hat am 20. Juni 2003 das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die Unesco-Konvention 1970 für die Schweiz um und enthält entsprechend seiner Zweckbestimmung Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, zur Durch- und Ausfuhr sowie zur Rückführung aus der Schweiz. Es wird voraussichtlich am 1. Juni 2005 in Kraft treten. Die wichtigsten Regelungsbereiche sollen im folgenden Treuhändern, Anwälten, Sammlern, Museen, Stiftungsräten usw. näher gebracht werden.
Mathias Birrer