Publikationen
krfacts Ausgabe Mai 2016
Änderungen bei der Firma von Personengesellschaften 2016
Neu ist die Firma von Personengesellschaften nicht mehr von den Namen der aktuellen Gesellschafter abhängig, sondern sie kann auch aus einer Phantasiebezeichnung bestehen, versehen mit der Rechtsformangabe. Dies stellt insbesondere für die Nachfolgeregelung ein Vorteil dar. Diese Revision des Firmenrechts wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden.
Dr. iur. Markus Kaufmann, Andrea Meule
KMU-Magazin Nr. 6, Juni 2016
Gerichtsstands- und Schiedsklauseln in Verträgen
Unklare oder gar widersprüchliche Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln führen in vielen Fällen zu einem Streit um die gerichtliche Zuständigkeit. Es lohnt sich daher, der Gerichtsstands- oder Schiedsklausel bei Vertragsabschluss gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Ein Überblick.
Hubert Rüedi, Dr. iur. Irma Ambauen
Clinicum 2-16, Die Aufbewahrung der Krankengeschichte und der gesetzliche Datenschutz
Sensible Daten sind kostbare Werte
Ärztinnen und Ärzte sind von Gesetzes wegen verpflichtet, über ihre Patientinnen und Patienten eine Krankengeschichte zu führen. Sie dient der Patientensicherheit und Transparenz, ist ein Arbeitsinstrument für den Arzt und bildet nicht zuletzt auch die Basis für Leistungen der Versicherungen. Gleichzeitig gehören die vom Arzt bearbeiteten Personendaten zu den besonders schützenswerten Daten des Patienten, deren Bearbeitung den erhöhten Anforderungen des Datenschutzgesetzes untersteht.
Andrea Meule, Hubert Rüedi
KMU-Magazin Nr. 4, April 2016
Zeiterfassung: Die neuen Regelungen
Um das Arbeitsgesetz wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiterfassung zu ermöglichen, hat der Bundesrat die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz revidiert. Die neuen Regelungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Eine Übersicht.
Dr. iur. Irma Ambauen, Hubert Rüedi
Schulthess 2016
Juristische Festschrift zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels 2016 - Vergabe komplexer Informatiksysteme
Die Vergabe von Informatikprojekten hat in der Öffentlichkeit aufgrund gescheiterter Grossprojekte wie des Führungsinformationssystems Heer (FIS) oder des Steuerverwaltungs-Projekts INSIEME bis hin zum SECO-Korruptionsskandal viel Unmut geweckt.
Dr. iur. Davide Pinelli
Caminada Blog, 23. Februar 2016
Gibt es eine Rückerstattungspflicht für Erwerbsausfallentschädigungen?
Wer kommt für zu Hohe und damit ungerechtfertigte Erwerbsausfallentschädigungen auf? Das BGer-Urteil vom Januar 2016 gibt Aufschluss.
Dr. iur. Irma Ambauen
krfacts Ausgabe Dezember 2015
Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar 2016
Das Parlament hat im Jahr 2015 insgesamt für 185 Bundeserlasse Änderungen per 01. Januar 2016 beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen herausgeschält und kurz zusammengefasst.
Dr. iur. Markus Kaufmann
krfacts Ausgabe Dezember 2015
Neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung (2)
Die örtliche und zeitliche Flexibilität zahlreicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfordert auch mehr Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung. Diesem Bedürfnis der Wirtschaft trug das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Rechnung, indem es auf den 01.01.2014 eine neue Weisung zur Arbeitszeiterfassung erliess. Diese Regelungen haben wir für Sie im krfacts vom März 2014 zusammengefasst. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz den Realitäten angepasst. Die neuen Regelungen treten am 01.01.2016 in Kraft. Die Weisung des SECO vom 01.01.2014 gilt noch bis Ende 2016, jedoch nur für Betriebe, die die Weisung bereits umgesetzt haben.
Dr. iur. Irma Ambauen, Hubert Rüedi
Caminada Blog, 14. Dezember 2015
Unterhaltspflicht bis zur Pensionierung
Kann ein geschiedener Ehepartner aufgrund seiner Pensionierung nicht mehr selber für seinen gebührenden Unterhalt aufkommen, muss ihm der andere Ehepartner bis zu seiner eigenen Pensionierung einen Unterhaltsbeitrag bezahlen.
Dr. iur. Markus Kaufmann
Neue Luzerner Zeitung, 07. Oktober 2015
Stundenlohn: Habe ich Anrecht auf Feiertagentschädigung?
ARBEITSVERTRAG Ich arbeite in einem 40-Prozent-Pensum, in der Regel jeweils montags und dienstags, in einem kleinen Unternehmen. Im Stundenlohn ist eine Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn anteilsmässig enthalten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich zusätzlich Anrecht auf eine Feiertagsentschädigung habe. Zudem bin ich unsicher, wie es sich verhält, wenn ich an einem Montag oder Dienstag krank bin: Kann ich dann trotzdem die Stunden erfassen und erhalte hierfür Lohn?
Raffael Steger