Wir beraten und vertreten Sie umfassend in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten - von der Nachlassplanung, der Ausgestaltung der ehelichen Güterstände, der Scheidung, bis hin zu Kinderbelangen. Unsere Unterstützung erstreckt sich sowohl auf Ihre beratende als auch gerichtliche Interessenwahrung.
Familie / Erbe
Expertise
- Beratung und Prozessführung sowie Vertretung vor Schlichtungsbehörden, Gerichten und Behörden
- Konzeption und Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Durchsetzung von Interessen in Trennungssituationen sowie Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren
- Erstellen von Gutachten zur Berechnung von Alimenten und Unterhaltsbeiträgen, Zuweisung von Haus und Wohnung sowie Pensionskassenguthaben
- Vertretung in Obhuts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
- Abänderung von Scheidungsurteilen und anderen Entscheiden
- Ausarbeitung von öffentlich beurkundeten Ehe- und Erbverträgen und Konkubinatsvereinbarungen
- Konzeption von Nachlassplanungen, Erstellen von Testamenten, Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
- Erbrechtliche Meistbegünstigung des Ehegatten, Erbvorbezüge und Schenkungen
- Tätigkeit als Willensvollstrecker
- Geltendmachung verletzter Pflichtteile und Anfechtung von Testamenten
- Erbenvertretung gegenüber der Erbgemeinschaft oder in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Durchsetzung von Informationsansprüchen gegenüber in- und ausländischen Erben, lebzeitig Begünstigte oder Dritten (etwa Trust, Stiftungen, Banken, Versicherungen, Steuerbehörden)
- Wahrung der Ansprüche aus Vermächtnis für Institutionen, NGOs und andere Begünstigte