Publikationen
Anwaltsrevue 11-12/2015
Zehn Fragen zu den Richtlinien SAV für die Mediation
Im vorliegenden Beitrag werden zehn Fragen rund um die Mediation beantwortet.
Hubert Rüedi
Immobilia, September 2005
Sind alle Stockwerkeigentümer gleich zu behandeln?
Vor beinahe zwanzig Jahren war das Bundesgericht erstmals mit der Frage konfrontiert, ob alle Stockwerkeigentümer einer Gemeinschaft gleich behandelt werden müssten. Es liess die Frage damals offen. Nun hatte das Bundesgericht erneut Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. In einem wegweisenden Urteil vom 16. Juni 2005 (5C.40/2005) bejahte es die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – allerdings in Schranken.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe Juni 2005
Willkommene Haftungsbeschränkung im Vereinsrecht
Das Vereinsrecht hat per 01. Juni 2005 wichtige Anpassungen in Bezug auf die Beitragspflicht und die Haftung der Vereinsmitglieder erfahren. Neu wird einerseits klargestellt, wie konkret die Beitragspflicht in den Statuten verankert sein muss und andererseits wird bestimmt, dass neu ausschliesslich das Vereinsvermögen für die Vereinsschulden haften soll. Die vor der Anpassung allenfalls bestehende persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist somit ausgeschlossen worden.
Dr. iur. Markus Kaufmann
Der Schweizer Treuhänder, 4/2005
Grundzüge des Kulturgütertransfergesetzes - Wichtige Regelungen und Erkenntnisse
Das Eidgenössische Parlament hat am 20. Juni 2003 das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die Unesco-Konvention 1970 für die Schweiz um und enthält entsprechend seiner Zweckbestimmung Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, zur Durch- und Ausfuhr sowie zur Rückführung aus der Schweiz. Es wird voraussichtlich am 1. Juni 2005 in Kraft treten. Die wichtigsten Regelungsbereiche sollen im folgenden Treuhändern, Anwälten, Sammlern, Museen, Stiftungsräten usw. näher gebracht werden.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe Dezember 2004
Revision Luzerner Steuergesetz
Am 01.01.2005 tritt eine Revision des Luzerner Steuergesetzes in Kraft, welche hauptsächlich Unternehmen und Unternehmer steuerlich entlastet. Doch auch Privatpersonen, insbesondere Familien und einkommensschwache profitieren. Die Anpassungen betreffen die Besteuerung von Dividenden, die Kapitalsteuer, die Besteuerung von tiefen Einkommen sowie den Bereich Kinderabzug und die Nachkommenerbschaftssteuer.
Dr. iur. Markus Kaufmann, Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe Oktober 2004
Kurzinformationen zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Seit dem 08. Oktober 2004 steht den Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft (EG) eine vollkommen neue Gesellschaftsform – die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea [SE]) – zur Verfügung. Die Europäische Aktiengesellschaft wird nicht nur in den 25 Ländern der Europäischen Gemeinschaft, sondern auch in den Mitgliedstaaten des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) Geltung haben.
Hubert Rüedi
NZZ Folio, Mai 2004
Zoff am Zaun
Kreischende Papageien, wuchernde Pflanzen, endlose Grillparties, heftiges Liebesgestöhn: Was Nachbarn vor den Richter treibt.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe April 2004
Informationen zum neuen Kartellrecht
Während bis anhin die Möglichkeiten der Wettbewerbskommission (Weko) im Kampf gegen unzulässige Wettbewerbsabreden eher bescheiden waren, wurden mit der Revision des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG) per 01. April 2004 einige griffige Neuerungen eingeführt.
Hubert Rüedi
Immobilia, November 2003
Der Stockwerkeigentümer im Streit mit dem Nachbarn
Der Stockwerkeigentümer ist auf ein gut nachbarliches, friedliches Zusammenleben besonders angewiesen – mehr noch als ein Mieter oder die Eigentümerin eines frei stehenden Einfamilienhauses. Zum Einen lebt der Stockwerkeigentümer in der Stockwerkeigentümergemeinschaft mit den anderen Eigentümern viel enger zusammen als die benachbarten Eigentümer von Einfamilienhäusern. Er kann anderen Stockwerkeigentümern nur schwer aus dem Weg gehen und trifft sie im Garten und im Treppenhaus. Er hat mit ihnen die Waschküche, den Lift und andere gemeinsame Einrichtungen zu teilen und muss mit ihnen an den Stockwerkeigentümerversammlungen gemeinsame Beschlüsse fassen. Letztere sind für die Zukunft der ganzen Liegenschaft oftmals von grosser Tragweite. Zum Anderen können Stockwerkeigentümer meist nicht ohne Weiteres wegziehen, wenn sie sich mit ihren Nachbarn überworfen haben. Schliesslich steckt ihr Erspartes in der Wohnung und ein Verkauf ist je nach den Marktverhältnissen oft nicht innert sinnvoller Frist möglich. Schon diese Situation allein bereitet beim Auftreten von Konflikten Schwierigkeiten.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe November 2013
Jetzt werde ich mein eigener Chef
Viele haben den Wunsch, selbständig in einem eigenen Unternehmen arbeiten zu können. Ist die Geschäftsidee erst mal geboren und ein Businessplan ausgearbeitet, stellt sich auch die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen auftreten soll.
Dr. iur. Markus Kaufmann