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Alle Beiträge von Dr. iur. Markus Kaufmann

Unterwaldner, 21. November 2007

Prozessführung ohne Eigenmittel?

Ein unter Anwälten beliebtes und in der täglichen Praxis bestätigtes Sprichwort besagt, dass Recht haben und Recht bekommen oft zweierlei sind. Das Führen eines Prozesses ist eine kostspielige Angelegenheit. Auch wer einen berechtigten Anspruch zu haben glaubt, sieht sich regelmässig mit dem Problem konfrontiert, die Verfahrenskosten vorschiessen zu müssen. Diese beinhalten die Gerichtskosten, das Anwaltshonorar sowie beispielsweise Ausgaben für allfällige Gutachten. Geht der Prozess verloren, wird der vom Kläger geleistete Vorschuss zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Zusätzlich hat der Kläger in der Regel auch noch das Honorar des Gegenanwalts zu bezahlen.

05.12.2007
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krNews Ausgabe September 2007

KMU und Bestechung: Erfahrungen und Massnahmen Checkliste und Weisung betreffend Bestechung

Seit einem Jahr gelten neue Korruptions- Strafbestimmungen. Die Unternehmen können mit einer Busse bis zu 5 Millionen Franken bestraft werden, wenn ihre Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Beauftragte sich der Bestechung schuldig machen und das Unternehmen nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um die Bestechung zu verhindern.

25.09.2007
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CH-D Wirtschaft, 5/2007

Wahl der Unternehmensform nach schweizerischem Recht, unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten

Die Wahl der optimalen Unternehmensform für eine geschäftliche Tätigkeit in der Schweiz ist von grosser Bedeutung. Es ergibt sich, dass im Hinblick auf Haftung und Steuern primär die Aktiengesellschaft und die GmbH – auch unter Berücksichtigung der laufenden Revisionen – im Vordergrund stehen.

18.05.2007
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CH-D Wirtschaft, September 2006

Unternehmensnachfolge - Wichtige strategische Aufgabe des Familienunternehmers

Zu den wichtigen strategischen Aufgaben eines Familienunternehmers gehört die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge. Sie sollte permanent in seinem Bewusstsein sein, nicht zuletzt deshalb weil jeder Mensch durch Unfall, Krankheit oder Tod an der Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert werden kann. Spätestens mit Erreichen eines Lebensalters von ca. 55 Jahren sollte der Familienunternehmer sich jedoch auch konkret der Nachfolgeregelung annehmen.

14.09.2006
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drw-flash Ausgabe Juni 2005

Willkommene Haftungsbeschränkung im Vereinsrecht

Das Vereinsrecht hat per 01. Juni 2005 wichtige Anpassungen in Bezug auf die Beitragspflicht und die Haftung der Vereinsmitglieder erfahren. Neu wird einerseits klargestellt, wie konkret die Beitragspflicht in den Statuten verankert sein muss und andererseits wird bestimmt, dass neu ausschliesslich das Vereinsvermögen für die Vereinsschulden haften soll. Die vor der Anpassung allenfalls bestehende persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist somit ausgeschlossen worden.

16.06.2005
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drw-flash Ausgabe Dezember 2004

Revision Luzerner Steuergesetz

Am 01.01.2005 tritt eine Revision des Luzerner Steuergesetzes in Kraft, welche hauptsächlich Unternehmen und Unternehmer steuerlich entlastet. Doch auch Privatpersonen, insbesondere Familien und einkommensschwache profitieren. Die Anpassungen betreffen die Besteuerung von Dividenden, die Kapitalsteuer, die Besteuerung von tiefen Einkommen sowie den Bereich Kinderabzug und die Nachkommenerbschaftssteuer.

13.12.2004
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drw-flash Ausgabe November 2013

Jetzt werde ich mein eigener Chef

Viele haben den Wunsch, selbständig in einem eigenen Unternehmen arbeiten zu können. Ist die Geschäftsidee erst mal geboren und ein Businessplan ausgearbeitet, stellt sich auch die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen auftreten soll.

04.11.2003
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drw-flash Ausgabe Juli 2003

Neuordnung von Grundpfandrechten – Achtung auf das Errichtungsdatum

Die Entwicklungen an den Kapitalmärkten zeigen ihre Auswirkungen auch in Zusammenhang mit der Finanzierung von Grundeigentum. So ist in letzter Zeit seitens der Banken und Grundeigentümer die Nachfrage nach Neuordnungen der Grundpfandrechte spürbar gewachsen. Unter „Neuordnung der Grundpfandrechte“ sind unter anderem die Zusammenlegung bestehender Grundpfandrechte, die Umwandlung von Grundpfandverschreibungen in Schuldbriefe oder umgekehrt oder die Erhöhung oder Herabsetzung der Pfandsumme zu verstehen. Gefragt waren in letzter Zeit insbesondere die Zusammenlegung von Grundpfandverschreibungen unter gleichzeitiger Umwandlung in Inhaber-Schuldbriefe, oft unter Erhöhung der Pfandsumme. Bei einer solchen Neuordnung der Grundpfandrechte ist insbesondere der Problematik des Errichtungsdatums der beteiligten Grundpfandrechte Beachtung zu schenken. Von den wichtigsten in diesem Zusammenhang zu beachtenden Punkten soll nun die Rede sein.

25.07.2003
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