drw-flash Ausgabe November 2013 Jetzt werde ich mein eigener Chef

Viele haben den Wunsch, selbständig in einem eigenen Unternehmen arbeiten zu können. Ist die Geschäftsidee erst mal geboren und ein Businessplan ausgearbeitet, stellt sich auch die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen auftreten soll.

Man kann ein Einzelunternehmen führen, d.h. dass der Unternehmer direkt als Person geschäftet. Der grosse Nachteil dabei ist, dass der Unternehmer auch für die Geschäftsschulden mit seinem ganzen persönlichen Vermögen haftet. Es besteht so die Gefahr, dass bei einem Fehlschlag die finanzielle Existenz vernichtet wird. Dem steht der Vorteil gegenüber, dass ein Einzelunternehmen ohne formellen Gründungsaufwand gestartet werden kann: in der Regel braucht es nur einen Eintrag im Handelsregister. Wollen mehrere Personen gemeinsam das Unternehmen ohne Gründungsaufwand führen, können sie das in Form einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft tun. Allerdings haften auch in diesem Fall die Gesellschafter persönlich mit ihrem ganzen Vermögen, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht zur Deckung der Schulden ausreicht.

Bei der Gründung einer GmbH oder einer AG fällt die persönliche Haftung der Gesellschafter für Geschäftsschulden weg, wenn das Gesellschaftskapital einbezahlt ist. Ob ein allfälliger Kreditgeber wie eine Bank eine persönliche Verbürgung verlangt, ist eine andere Sache. Ein weiterer Vorteil ist, dass die juristische Person einen eigenen Namen (Firma) hat, der unabhängig vom Inhabernamen gewählt werden kann. So muss kein Namenswechsel erfolgen, wenn sich allenfalls später weitere Gesellschafter beteiligen wollen, oder wenn das Unternehmen mitsamt dem guten Ruf bzw. dem guten Namen weiterverkauft werden soll. Die Gründung einer juristischen Person hat einen weiteren Vorteil: Arbeitet jemand ausschliesslich oder vorwiegend mit nur einem Unternehmen zusammen, kann geschehen, dass er vonder AHV-Ausgleichskasse und der SUVA als nicht selbständig erwerbend eingestuft wird. Dies hat zurFolge, dass das andere Unternehmen als Arbeitgeber betrachtet wird und die Sozialversicherungen abzurechnen hat. Ob die internen Verträge etwas anderes vorsehen, interessiert dabei nicht. Mit der Gründung einer juristischen Person entfällt diese Problematik, da der Unternehmer nun von seiner eigenen Gesellschaft angestellt ist.

Eine GmbH kann mit einem Mindestkapital von 20'000 Franken gegründet werden, wobei im Zeitpunkt der Gründung mindestens 50 Prozent einbezahlt werden müssen. Bei der AG sind es 100'000 Franken, mit einer Einzahlung von mindestens 50'000 Franken. Die Gründung muss in einer öffentlichen Urkunde durch einen Notar vorgenommen werden. Die Kosten für eine Gesellschaftsgründung belaufen sich auf ca. 3'000 Franken. Eingeschlossen sind dabei die Handelsregistergebühren von ca. 1'300 Franken, die Beurkundungsgebühren für die Gründung inklusive Beglaubigung von Statuten und Unterschrift von 1'030 Franken sowie das Honorar für die Ausarbeitung von Statuten, Gesellschafterlisten, Verkehr mit dem Handelsregisteramt usw. von ca. 700 Franken. Dieser Honoraraufwand kann sich vergrössern, wenn Spezialfälle vorliegen oder wenn ein Gesellschafterbindungsvertrag bzw. ein Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen werden soll. Die zusätzlich anfallende Mehrwertsteuer von 7.6 Prozent kann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist. Es empfiehlt sich, die Frage der Mehrwertsteuerpflicht abzuklären und gegebenenfalls die MWST-Nummer gleich nach der Gründung zu beantragen. Damit kann auch bei anderen Investitionen der Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass Rechnungen, die vor dem Eintrag im Handelsregister ausgestellt werden, bereits auf die Gesellschaft in Gründung lauten.

Der Vergleich der Unternehmensformen zeigt auf, dass die Gründung einer GmbH oder AG in der Regel von Vorteil ist. Die Gründung erfolgt durch einen Notar, der als sachkundige Person auch die Details und Unterschiede der Gesellschaftsformen erläutern und den Unternehmer entsprechend beraten kann. Bei Bedarf sind auch die buchhalterischen und steuerrechtlichen Belange zu prüfen. Auf ein gutes Fundament gestellt ist das Unternehmen so bereit für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

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Beitrag veröffentlicht am
4. November 2003

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