krNews Ausgabe September 2007 KMU und Bestechung: Erfahrungen und Massnahmen Checkliste und Weisung betreffend Bestechung

Seit einem Jahr gelten neue Korruptions- Strafbestimmungen. Die Unternehmen können mit einer Busse bis zu 5 Millionen Franken bestraft werden, wenn ihre Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Beauftragte sich der Bestechung schuldig machen und das Unternehmen nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um die Bestechung zu verhindern.

Jedes Unternehmen muss sich somit mit dem Thema Bestechung auseinandersetzen.Wir haben für Sie eine Checkliste betreffend Bestechung mit den massgeblichen Aspekten zur Vermeidung eines Verstosses gegen die Korruptionsbestimmungen erarbeitet.

Sofern Ihr Unternehmen noch keine Regelungen erlassen hat, können Sie im Sinne einer Sofortmassnahme eine Weisung betreffend Bestechung einführen. Der Erlass der Weisung ist eine erste organisatorische Massnahme, damit eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens vermieden werden kann.

Die Checkliste und die Weisung betreffend Bestechung können Sie auf unserer Homepage www.krlaw.ch/vorlagen.php herunterladen.

Weitere Massnahmen aufgrund der Checkliste sind gegebenenfalls zu prüfen und einzuleiten. Wir unterstützen Sie dabei. Wenden Sie sich an Ihren Kanzlei-Ansprechpartner oder direkt an Dr. Markus Kaufmann.

Beitrag veröffentlicht am
25. September 2007

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