Alle Beiträge von Dr. iur. Markus Kaufmann
WOHNEN SCHWEIZ, 02/2022
Aktienrechtsreform und Baugenossenschaften
Im Jahr 2020 hat das Parlament das neue Aktienrecht und Änderungen des Obligationenrechts (OR) verabschiedet. Teile davon sind bereits in Kraft, andere ab 1. Januar 2023. Die Revision bringt auch Änderungen für Genossenschaften. Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick.
WOHNEN SCHWEIZ, 01/2022
Flexibles Wohneigentum: Rechtliche Hinweise
Die Umsetzung des Modells «Flexibles Wohneigentum» betrifft viele juristische Fragen. Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Kaufmann erläutert, welche rechtlichen Vorkehrungen eine Baugenossenschaft treffen muss.
krfacts Ausgabe März 2022
Neues Aktienrecht – Mehr Flexibilität für Gesellschaften
Die revidierten Bestimmungen zum Aktienrecht, welche auf den 01. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden sollen, bringen unter anderem flexiblere Kapitalvorschriften, modernisieren die Generalversammlung und stärken die Aktionärsrechte. Nachstehend finden Sie eine Auswahl praxisrelevanter Neuerungen und Informationen zum Handlungsbedarf für Gesellschaften.
KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2021
Scheidungsrechtliche Behandlung von Vorsorgegeldern
Eine Scheidung ist nicht nur ein starker Lebenseinschnitt, sondern kann auch zu komplexen juristischen Fragestellungen führen. Was etwa passiert mit den während der Ehe angesparten Vermögenswerten und welche Auswirkungen hat die Trennung auf die Altersvorsorge? Der Beitrag informiert über mögliche Folgen und Stolpersteine.
KMU-Magazin Nr. 09, September 2021
Erweiterte Verfügungsfreiheiten für Erblasser
Ende 2020 verabschiedete das Parlament das revidierte Erbrecht. Ziel der Revision war es, den heute vielfältigen Lebensformen gerechter zu werden. Der Artikel befasst sich mit diesen neu gewonnenen Freiheiten und zeigt auf, ob Handlungsbedarf für Erblasser besteht, die bereits mittels letztwilliger Verfügung oder Erbvertrag über ihren Nachlass verfügt haben.
krfacts Ausgabe Oktober 2021
Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung
Zum sozialen Fundament unseres Staates gehören neben der AHV und der IV sowie den Hilflosenentschädigungen auch die Ergänzungsleistungen (kurz EL). Wenn die Renteneinkünfte und das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken, ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen gegeben ist.
krfacts Ausgabe April 2021
Neue familienrechtliche Entscheidungen des Bundesgerichts
In den letzten Monaten hat das Bundesgericht mehrere richtungsweisende Urteile gefällt, welche inskünftig für familienrechtliche Angelegenheiten von Bedeutung sein werden. Die wichtigsten Punkte daraus und auch von früheren Urteilen haben wir für Sie in dieser krfacts-Ausgabe zusammengefasst und in einem Beispiel verdeutlicht.
krfacts Ausgabe November 2020
Revision des Handelsregisterrechts: Neue Regelungen ab 01. Januar 2021
Mit Wirkung auf den 01. Januar 2021 wird das Schweizer Handelsregisterrecht revidiert und modernisiert. Die Revision bringt administrative Erleichterungen für die Unternehmen und eine Ver-schlankung der Regelungen. Ziel ist es auch, die Qualität und Aktualität der im Handelsregister geführten Personendaten zu verbessern. Zudem soll die Wirtschaft künftig von tieferen Gebühren profitieren können. Die neuen Regelungen führen zu Anpassungen des Handelsregisterrechts im Obligationenrecht (OR), in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und zu einer neuen Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg).
krfacts Ausgabe September 2020
Inkasso in der Schweiz – Einzug und Vollstreckung von Forderungen
Ein Gläubiger im Inland oder Ausland hat eine unbestrittene oder durch einen Gerichtsentscheid festgestellte Forderung gegen einen Schuldner in der Schweiz. Wie kann vorgegangen werden, dass der Gläubiger zu seinem Geld kommt?
KMU-Magazin Nr. 7/8, Juli/August 2020
Voraussetzungen familienrechtlicher Unterstützungspflicht
Grundsätzlich ist die Aus- und Weiterbildung ihrer Kinder eine elterliche Pflicht. Aber auch hier sind Grenzen gesetzt. Der Beitrag zeigt, welche familienrechtlichen Pflichten den Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung ihrer Kinder obliegen.