Unterwaldner, 19. Dezember 2007 Einzelfirma, GmbH oder AG?

In Zukunft sein eigener Chef sein. Viele Arbeitnehmer träumen davon. Doch wie packe ich es an? Soll ich eine Einzelfirma gründen oder doch lieber eine Kapitalgesellschaft? Eine Einzelfirma benötigt keine formelle Gründung. Sie beginnt zu laufen, sobald der Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beginnt. Die Buchführungsvorschriften sind nicht besonders streng, eine Revisionsstelle ist nicht notwendig .Auch ein Mindestkapital ist nicht definiert. Der Nachteil: Der Inhaber einer Einzelfirma trägt das gesamte Geschäftsrisiko und haftet auch mit seinem Privatvermögen für allfällige Schulden des Unternehmens. Dafür wird die Einzelfirma nicht separat besteuert. Der Unternehmensgewinn gilt als Einkommen des Inhabers. Bei einer Kollektivgesellschaft üben mehrere Personen zusammen eine Geschäftstätigkeit aus. Ein Eintrag ins Handelsregister ist notwendig. Hier haften die Gesellschafter solidarisch,wenn die Gesellschaft erfolglos betrieben oder aufgelöst worden ist.

Eine Frage der Haftung

Wer von seinem Geschäftserfolg überzeugt ist und keine hohen Debitorenbestände befürchtet, ist mit einer Einzelfirma gut bedient. Wer mit seiner Geschäftsidee hingegen grössere finanzielle Risiken trägt, der sollte sich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden. Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert einen formellen Gründungsakt beim Notar. Seit Anfang Jahr ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit nur einer Person möglich. Vorher waren noch zwei bzw. drei Gründungsmitglieder notwendig. Die Gesellschaft entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Bei der AG bleiben die Aktionäre anonym, bei der GmbH werden die Gesellschafter mit ins Handelsregister eingetragen und sind deshalb öffentlich. Neu besteht nun auch bei der GmbH eine Revisionspflicht. In kleinen Verhältnissen können aber AG und GmbH auf eine Revisionsstelle verzichten.

Geschütztes Privatvermögen

Aus finanzieller Sicht gibt es bei Kapitalgesellschaften gewisse Auflagen. Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 20 000 Franken und ist neu vollständig zu leisten. Bei der AG ist ein Mindestkapital von 100000 Franken nötig, wobei mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Bei beiden Rechtsformen haftet jeder Gesellschafter nur mit seinem Stammanteil respektive mit seinem Aktienkapital. Das Privatvermögen der Aktionäre oder Gesellschafter ist jedoch geschützt. GmbH und AG sind juristische Personen und werden separat besteuert. Die Gesellschaften haben ihren Gewinn und die Gesellschafter zusätzlich eine allfällige Dividende zu versteuern. Die richtige Rechtsform fürs eigene Unternehmen will gut überlegt sein. Aber Achtung: Die einmal getroffene Wahl ist nicht unwiderruflich. Es empfiehlt sich sogar, sie periodisch auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen.

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Beitrag veröffentlicht am
28. Dezember 2007

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