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Alle Beiträge von Dr. iur. Markus Kaufmann

krfacts Ausgabe Mai 2016

Änderungen bei der Firma von Personengesellschaften 2016

Neu ist die Firma von Personengesellschaften nicht mehr von den Namen der aktuellen Gesellschafter abhängig, sondern sie kann auch aus einer Phantasiebezeichnung bestehen, versehen mit der Rechtsformangabe. Dies stellt insbesondere für die Nachfolgeregelung ein Vorteil dar. Diese Revision des Firmenrechts wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden.

01.06.2016
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krfacts Ausgabe Dezember 2015

Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar 2016

Das Parlament hat im Jahr 2015 insgesamt für 185 Bundeserlasse Änderungen per 01. Januar 2016 beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen herausgeschält und kurz zusammengefasst.

16.12.2015
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Caminada Blog, 14. Dezember 2015

Unterhaltspflicht bis zur Pensionierung

Kann ein geschiedener Ehepartner aufgrund seiner Pensionierung nicht mehr selber für seinen gebührenden Unterhalt aufkommen, muss ihm der andere Ehepartner bis zu seiner eigenen Pensionierung einen Unterhaltsbeitrag bezahlen.

14.12.2015
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krfacts Ausgabe September 2015

Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen

Die Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen, wie etwa länger andauernde Krankheiten, ständiges Zu-Spät-Kommen oder – im Extremfall - während des Arbeitsverhältnisses begangene Straftaten bereitet dem Personalverantwortlichen oft Kopfschmerzen. Nachfolgender Beitrag soll aufzeigen, wann sich die Erwähnung von Negativas rechtfertigt oder gar aufdrängt.

14.09.2015
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krfacts beige

krfacts Ausgabe Juni 2015

Gesellschafter werden transparent – neue Verzeichnisse über Aktionäre und Gesellschafter und weitere Neuerungen ab 01. Juli 2015

Ab Mitte 2015 müssen Gesellschaften neu auch ein Verzeichnis der Inhaberaktionäre sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen führen. Dazu werden den Aktionären und Gesellschaftern Meldepflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung zum Ruhen bzw. zum Verlust von Rechten führt.

17.06.2015
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krfacts Ausgabe Mai 2015

Berücksichtigt Ihr Testament die neue Europäische Erbrechtsverordnung?

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit steigt die Anzahl von Personen, die ausserhalb ihres Heimatlandes wohnen und arbeiten oder Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonti oder Beteiligungen besitzen. Dies gilt sowohl für die Schweiz wie auch für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Staatsangehörigkeit, der Lebensmittelpunkt und der Ort, wo sich unsere Vermögenswerte befinden, verteilen sich oft auf mehrere Länder. Falls im Erbfall solche Anknüpfungspunkte zu mehr als einem Staat bestehen, kann dies zu komplexen rechtlichen Fragen und ungewollten Folgen für die Erben führen.

27.05.2015
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krfacts Ausgabe September 2014

Das elterliche Sorgerecht – Neuregelung ab 01. Juli 2014

Seit dem 01. Juli dieses Jahres gilt das gemeinsame Sorgerecht. Väter und Mütter sollen in gleicher Weise Verantwortung für die Entwicklung und Erziehung des Kindes übernehmen und alles, was das Kind betrifft, gemeinsam regeln. Unser krfacts erläutert die Begriffe und die Auswirkungen der Neuregelung.

05.09.2014
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KMU-Magazin Nr. 11, November 2013

Alter Wein, aber neue Schläuche

Wann ist eine Rechnung fällig? Muss der Schuldner erst nach 30 Tagen zahlen? Wie oft muss gemahnt werden? Soll ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt eingeschaltet werden? Das Thema ist ein Dauerbrenner. Dennoch besteht weiterhin Aufklärungsbedarf.

31.10.2013
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KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2013

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Der Unternehmer kümmert sich um das Wohl seiner Unternehmung. Dazu gehört nicht nur die Besorgung der laufenden Geschäfte, sondern auch eine Planung für den Fall, dass er selber ausfällt – eine Nachfolgeregelung.

26.09.2013
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Unterwaldner, 19. Dezember 2007

Einzelfirma, GmbH oder AG?

In Zukunft sein eigener Chef sein. Viele Arbeitnehmer träumen davon. Doch wie packe ich es an? Soll ich eine Einzelfirma gründen oder doch lieber eine Kapitalgesellschaft? Eine Einzelfirma benötigt keine formelle Gründung. Sie beginnt zu laufen, sobald der Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beginnt. Die Buchführungsvorschriften sind nicht besonders streng, eine Revisionsstelle ist nicht notwendig .Auch ein Mindestkapital ist nicht definiert. Der Nachteil: Der Inhaber einer Einzelfirma trägt das gesamte Geschäftsrisiko und haftet auch mit seinem Privatvermögen für allfällige Schulden des Unternehmens. Dafür wird die Einzelfirma nicht separat besteuert. Der Unternehmensgewinn gilt als Einkommen des Inhabers. Bei einer Kollektivgesellschaft üben mehrere Personen zusammen eine Geschäftstätigkeit aus. Ein Eintrag ins Handelsregister ist notwendig. Hier haften die Gesellschafter solidarisch,wenn die Gesellschaft erfolglos betrieben oder aufgelöst worden ist.

28.12.2007
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