Alle Beiträge von Dr. iur. Markus Kaufmann
Clinicum 3/16, Erwachsenenschutzrecht: klare Voraussetzungen für mehr Eigenverantwortung
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Seit 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses ermöglicht, dass beispielsweise Ehegatten die Post des Partners öff nen oder dessen Vermögen verwalten dürfen, wenn dieser urteilsunfähig ge worden ist. Ebenso können Angehörige einer urteilsunfähigen Person medizinischen Massnahmen zustimmen oder diese ablehnen. Neu eingeführt wurden der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Mit ihnen hat es jede Person selber in der Hand zu bestimmen, wer sie im Fall der Urteilsunfähigkeit vertreten soll.
krfacts Ausgabe Mai 2016
Änderungen bei der Firma von Personengesellschaften 2016
Neu ist die Firma von Personengesellschaften nicht mehr von den Namen der aktuellen Gesellschafter abhängig, sondern sie kann auch aus einer Phantasiebezeichnung bestehen, versehen mit der Rechtsformangabe. Dies stellt insbesondere für die Nachfolgeregelung ein Vorteil dar. Diese Revision des Firmenrechts wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden.
krfacts Ausgabe Dezember 2015
Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar 2016
Das Parlament hat im Jahr 2015 insgesamt für 185 Bundeserlasse Änderungen per 01. Januar 2016 beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen herausgeschält und kurz zusammengefasst.
Caminada Blog, 14. Dezember 2015
Unterhaltspflicht bis zur Pensionierung
Kann ein geschiedener Ehepartner aufgrund seiner Pensionierung nicht mehr selber für seinen gebührenden Unterhalt aufkommen, muss ihm der andere Ehepartner bis zu seiner eigenen Pensionierung einen Unterhaltsbeitrag bezahlen.
krfacts Ausgabe September 2015
Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen
Die Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen, wie etwa länger andauernde Krankheiten, ständiges Zu-Spät-Kommen oder – im Extremfall - während des Arbeitsverhältnisses begangene Straftaten bereitet dem Personalverantwortlichen oft Kopfschmerzen. Nachfolgender Beitrag soll aufzeigen, wann sich die Erwähnung von Negativas rechtfertigt oder gar aufdrängt.
krfacts Ausgabe Juni 2015
Gesellschafter werden transparent – neue Verzeichnisse über Aktionäre und Gesellschafter und weitere Neuerungen ab 01. Juli 2015
Ab Mitte 2015 müssen Gesellschaften neu auch ein Verzeichnis der Inhaberaktionäre sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen führen. Dazu werden den Aktionären und Gesellschaftern Meldepflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung zum Ruhen bzw. zum Verlust von Rechten führt.
krfacts Ausgabe Mai 2015
Berücksichtigt Ihr Testament die neue Europäische Erbrechtsverordnung?
Seit Einführung der Personenfreizügigkeit steigt die Anzahl von Personen, die ausserhalb ihres Heimatlandes wohnen und arbeiten oder Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonti oder Beteiligungen besitzen. Dies gilt sowohl für die Schweiz wie auch für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Staatsangehörigkeit, der Lebensmittelpunkt und der Ort, wo sich unsere Vermögenswerte befinden, verteilen sich oft auf mehrere Länder. Falls im Erbfall solche Anknüpfungspunkte zu mehr als einem Staat bestehen, kann dies zu komplexen rechtlichen Fragen und ungewollten Folgen für die Erben führen.
krfacts Ausgabe September 2014
Das elterliche Sorgerecht – Neuregelung ab 01. Juli 2014
Seit dem 01. Juli dieses Jahres gilt das gemeinsame Sorgerecht. Väter und Mütter sollen in gleicher Weise Verantwortung für die Entwicklung und Erziehung des Kindes übernehmen und alles, was das Kind betrifft, gemeinsam regeln. Unser krfacts erläutert die Begriffe und die Auswirkungen der Neuregelung.

KMU-Magazin Nr. 11, November 2013
Alter Wein, aber neue Schläuche
Wann ist eine Rechnung fällig? Muss der Schuldner erst nach 30 Tagen zahlen? Wie oft muss gemahnt werden? Soll ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt eingeschaltet werden? Das Thema ist ein Dauerbrenner. Dennoch besteht weiterhin Aufklärungsbedarf.
KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2013
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Unternehmer kümmert sich um das Wohl seiner Unternehmung. Dazu gehört nicht nur die Besorgung der laufenden Geschäfte, sondern auch eine Planung für den Fall, dass er selber ausfällt – eine Nachfolgeregelung.