Unterwaldner, 24. Oktober 2007 Aufgepasst beim Grundstückskauf

Üblicherweise lässt man sich vor jedem wichtigen Kaufentscheid eingehend beraten. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags für das neue Eigenheim ist das häufig aber gerade nicht der Fall. Dies erstaunt, handelt es sich beim Grundstückskauf doch oft um die wichtigste Kaufentscheidung des Lebens. Ist der Kaufvertrag zudem nicht richtig, unvollständig oder einseitig formuliert, können mit dessen Unterzeichnung für die Käufer nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen.

Gewährleistungsabtretung

In manchen Kaufverträgen finden sich beispielsweise Vereinbarungen über die Abtretung der Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche sollen die Käufer schützen, wenn das Eigenheim Mängel aufweist. Und solche hat ein Bauwerk immer. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche mutet auf den ersten Blick überzeugend und einfach an, erweist sich dann aber oft als praktisch unüberwindbares Hindernis. Die Käufer müssen die Mängelbehebung dann nämlich gegen jeden Handwerker einzeln durchsetzen und können sich hierzu nicht einfach an ihre Verkäufer halten. Dabei wäre Letzteres durch das Gesetz vorgesehen.

Bauhandwerkerpfandrecht

Noch schlimmer wird es allerdings, wenn einHandwerker nach dem Kauf der Wohnung ein Bauhandwerkerpfandrecht anmeldet, weil er von den Verkäufern für die geleisteten Arbeiten nicht bezahlt worden ist. Sieht der Kaufvertrag für einen solchen Fall keine Absicherung der Käufer gegen die Verkäufer vor, zahlen die Käufer oft doppelt. Es besteht dann zwar die Möglichkeit, den doppelt bezahlten Betrag bei den Verkäufern zurückzufordern, doch ist dieser Weg beschwerlich und – wenn die Verkäufer zwischenzeitlich Konkurs gegangen sind – sogar aussichtslos.

Bezugsbereitschaft

Manchmal beginnt der Ärger aber bereits vor dem Einzug. Dann nämlich, wenn die neue Wohnung nicht rechtzeitig fertig wird. Wenn in solchen Fällen der Termin der Bezugsbereitschaft sowie die Folgen der nicht rechtzeitigen Übergabe der Wohnung im Kaufvertrag nicht sauber geregelt sind, endet die Vorfreude oftmals abrupt und die rechtliche Auseinandersetzung mit den Verkäufern nimmt ihren Anfang. Gewährleistungsabtretung, Bauhandwerkerpfandrechte oder die Bezugsbereitschaft sind nur einige Beispiele auf der langen Liste der möglichen Unzulänglichkeiten eines Grundstückkaufvertrags. Zwar lässt nicht jeder Verkäufer über den Kaufvertrag mit sich diskutieren, doch sollten die Käufer zumindest wissen, woraufsie sich einlassen. Eine rechtliche Prüfung des Kaufvertrags, die in aller Regel weniger als 1000 Franken kostet, ist deshalb in jedem Fall dringend zu empfehlen.

Downloads

Beitrag veröffentlicht am
3. November 2007

Stichworte in diesem Beitrag
Diesen Beitrag teilen

Weitere Beiträge

30.09.2025

Die Wirkungen der «grauen Scheidung»

Die Zahl der «grauen Scheidungen», also Scheidungen von Menschen ab 60 Jahren, ist deutlich gestiegen. Gerade im Alter entfaltet eine Scheidung weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen: von Ansprüchen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Pensionskasse über Steuern bis hin zur Wohnsituation und erbrechtlichen Fragen.

Beitrag lesen
30.09.2025

Selten und deshalb besonders wertvoll: ISO in der Welt der Anwaltskanzleien

Qualitätsmanagementsysteme (QMS) stammen ursprünglich aus der Industrie, finden jedoch zunehmend auch im Dienstleistungssektor Anwendung. Die Anwaltsbranche zeigt sich jedoch eher zurückhaltend. Eine Ausnahme bildet die Kanzlei Kaufmann Rüedi in Luzern. Sie liess ihr QMS bereits 2006 von der SQS zertifizieren – als eine der ersten Kanzleien der Schweiz. Obwohl sich dieser Weg laut Susanna Auf der Maur-Quinn bewährt hat, ist die Kanzlei noch immer (fast) allein unterwegs.

Beitrag lesen
25.08.2025

Die EU-Digitalpolitik und ihre Auswirkungen auf die Schweiz

In verschiedenen Bereichen, wie bei der KI und der Plattformregulierung, hat die EU eine bedeutende Rolle eingenommen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz. Der vorliegende Artikel beleuchtet ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar der Aktivitäten der EU und ihre Bedeutung für die Schweiz und Schweizer Unternehmen.

Beitrag lesen