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Unterwaldner, 24. Oktober 2007 Aufgepasst beim Grundstückskauf

Üblicherweise lässt man sich vor jedem wichtigen Kaufentscheid eingehend beraten. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags für das neue Eigenheim ist das häufig aber gerade nicht der Fall. Dies erstaunt, handelt es sich beim Grundstückskauf doch oft um die wichtigste Kaufentscheidung des Lebens. Ist der Kaufvertrag zudem nicht richtig, unvollständig oder einseitig formuliert, können mit dessen Unterzeichnung für die Käufer nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen.

Gewährleistungsabtretung

In manchen Kaufverträgen finden sich beispielsweise Vereinbarungen über die Abtretung der Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche sollen die Käufer schützen, wenn das Eigenheim Mängel aufweist. Und solche hat ein Bauwerk immer. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche mutet auf den ersten Blick überzeugend und einfach an, erweist sich dann aber oft als praktisch unüberwindbares Hindernis. Die Käufer müssen die Mängelbehebung dann nämlich gegen jeden Handwerker einzeln durchsetzen und können sich hierzu nicht einfach an ihre Verkäufer halten. Dabei wäre Letzteres durch das Gesetz vorgesehen.

Bauhandwerkerpfandrecht

Noch schlimmer wird es allerdings, wenn einHandwerker nach dem Kauf der Wohnung ein Bauhandwerkerpfandrecht anmeldet, weil er von den Verkäufern für die geleisteten Arbeiten nicht bezahlt worden ist. Sieht der Kaufvertrag für einen solchen Fall keine Absicherung der Käufer gegen die Verkäufer vor, zahlen die Käufer oft doppelt. Es besteht dann zwar die Möglichkeit, den doppelt bezahlten Betrag bei den Verkäufern zurückzufordern, doch ist dieser Weg beschwerlich und – wenn die Verkäufer zwischenzeitlich Konkurs gegangen sind – sogar aussichtslos.

Bezugsbereitschaft

Manchmal beginnt der Ärger aber bereits vor dem Einzug. Dann nämlich, wenn die neue Wohnung nicht rechtzeitig fertig wird. Wenn in solchen Fällen der Termin der Bezugsbereitschaft sowie die Folgen der nicht rechtzeitigen Übergabe der Wohnung im Kaufvertrag nicht sauber geregelt sind, endet die Vorfreude oftmals abrupt und die rechtliche Auseinandersetzung mit den Verkäufern nimmt ihren Anfang. Gewährleistungsabtretung, Bauhandwerkerpfandrechte oder die Bezugsbereitschaft sind nur einige Beispiele auf der langen Liste der möglichen Unzulänglichkeiten eines Grundstückkaufvertrags. Zwar lässt nicht jeder Verkäufer über den Kaufvertrag mit sich diskutieren, doch sollten die Käufer zumindest wissen, woraufsie sich einlassen. Eine rechtliche Prüfung des Kaufvertrags, die in aller Regel weniger als 1000 Franken kostet, ist deshalb in jedem Fall dringend zu empfehlen.

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Beitrag veröffentlicht am
3. November 2007

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