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Clinicum 5-17, Beendigung des Arbeitsvertrags durch Aufhebungsvereinbarung

Früher oder später

Jeder Betriebsinhaber oder Mitarbeiter mit Führungsfunktion wird sich früher oder später von einem Mitarbeiter trennen müssen. Häufig anzutreffen ist dabei der Wunsch, dass anlässlich der Beendigung klare Verhältnisse geschaffen werden und die Auseinandersetzung – soweit möglich – ohne grössere Friktionen umgesetzt werden kann. Die Kündigungsgespräche sind umfassend und optimal vorzubereiten. Neben dem richtigen Zeitpunkt und den richtigen Worten, ist die Kenntnis der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von gleichwertiger Bedeutung. Insbesondere der Aufhebungsvertrag bietet beste Voraussetzungen, um ein friedliches Auseinandergehen zu ermöglichen.

Raffael Steger, Hubert Rüedi

15.11.2017
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Jusletter, 6. November 2017

Irrungen und Wirrungen um die anwendbarelex arbitri, Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_600/2016 vom 29. Juni 2017 (Michel Platini gegen FIFA)

Mit Urteil vom 29. Juni 2017 wies das Bundesgericht die Schiedsbeschwerde von Michel Platini gegen den Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ab. Das Bundesgericht begründete das Urteil eingehend. Es erinnerte dabei anzahlreiche generelle Prinzipien seiner Rechtsprechung zur Schiedsbeschwerde. Gleichzeitig liess es einzelne Fragen unbeantwortet. Interessant sind insbesondere die bundesgerichtlichen Erwägungen zur anwendbaren lex arbitri,die im Folgenden näher erläutert werden.

Dr. iur. Irma Ambauen

06.11.2017
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Clinicum 4-17, Wann wird ein Arzt als Angestellter und wann als selbständiger Dienstleistungserbringer qualifiziert?

Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Spital

Immer wieder ergehen in der Gerichtspraxis Entscheide, die eine Vertragsbeziehung zwischen zwei Parteien entgegen deren ursprünglichen Absicht als Arbeitsverhältnis qualifizieren. Auch in der Spitallandschaft sind in der Vergangenheit solche Entscheide gefällt worden. Vorliegender Beitrag zeigt auf, nach welchen Kriterien die Gerichte entscheiden, ob der Arzt am Spital eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausführt.

Hubert Rüedi

31.10.2017
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KMU-Magazin Nr. 9, September 2017

Rechtliche Herausforderungen des «Internet of Things»

Das sogenannte «Internet of Things», der Datenaustausch zwischen intelligenten Objekten, wird den menschlichen Alltag fundamental verändern. Mit den neuen Dimensionen im Datenverkehr sind sowohl Risiken als auch Chancen verbunden. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen des «Internet of Things» mit Bezug auf «Smart Cars».

Susanna Auf der Maur-Quinn

24.10.2017
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KMU-Magazin Nr. 8, August 2017

Fuhrpark und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber zu beachten haben

Ein gutes Flottenmanagement ist nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch rechtlich komplex. Daher verlangt es klare Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser Beitrag beschreibt die wichtigsten Aspekte.

Dr. iur. Irma Ambauen

17.08.2017
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KMU-Magain Nr. 6/7, Juni/Juli 2017

Strafrechtliche Qualifikation und präventive Massnahmen

Mit der verstärkten Globalisierung und internationalen geschäftlichen Vernetzung wächst auch die Bedrohung für Schweizer Unternehmen, Opfer von Wirtschaftsspionage zu werden. Jährliche Milliardenverluste sind die Folge. Der Beitrag zeigt, welche strafrechtliche Relevanz besteht und welche präventiven Massnahmen angeraten sind.

Dr. iur. Markus Kaufmann, Dr. iur. Davide Pinelli

17.07.2017
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Clinicum 3-17, Rechtsfragen aus der Gesundheitspraxis: Wo bei grossen Investitionen noch grössere Risiken lauern, ist Vorsicht am Platz

Die Herausforderungen beim Spitalbau

Der Bau, Umbau und die Sanierung eines Spitals bringen viele Herausforderungen mit sich. Die Patientenbedürfnisse wollen ebenso befriedigt sein, wie diejenigen des Fach- und Pfl egepersonals. Trotz der jeweils langen Planungs- und Bauzeit muss das Spital bei seiner Fertigstellung den modernsten Anforderungen genügen. Das obwohl sich die Medizinaltechnik rasant entwickelt. Um all dies sicherzustellen bedarf es entsprechender, auf den Einzelfall ausgerichteter Verträge mit allen am Bau beteiligten Partnern.

Mathias Birrer

06.07.2017
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KMU-Magazin Nr.4, April 2017

Wie Immaterialgüter zu schützen sind

Gemäss Arbeitsrecht soll der Arbeitgeber originär Rechteinhaber sein. Das Urheberrechtsgesetz wiederum sieht als Urheber die natürliche Person beziehungsweise den Schöpfer vor, welcher das Werk geschaffen hat. Wie Unternehmen mit dieser Abweichung am besten umgehen, zeigt dieser Beitrag.

Raffael Steger, Andrea Meule

27.04.2017
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Clinicum 2-17, Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne - Ist eine Prävention von Pattsituationen möglich?

Arztpraxis als juristische Person

Seit rund 16 Jahren können Ärzte und Ärztinnen für die Tätigkeit im ambulanten Sektor als Organisationsform der Praxis auf juristische Personen, vor allem Aktiengesellschaften, zurückgreifen. Es dauerte eine kurze Zeit, bis auch die Kantone, welche für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig sind, diese Organisationsform unter gewissen Voraussetzungen akzeptierten. Im ambulanten Bereich organisieren sich Ärzte und Ärztinnen immer häufiger gemeinschaftlich. Zudem bieten juristische Personen Möglichkeiten, die Steuerlast der Ärzte und Ärztinnen mittels Thesaurierung bzw. durch Bezüge als Lohn oder als Dividende zu optimieren.

Andrea Meule, Raffael Steger

26.04.2017
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Clinicum 1-17, Handhabe einer Publikation von fragwürdigen Kundenrezensionen auf Bewertungsplattformen im Internet

Bewertungen medizinischer Dienstleistungen im Internet

In der Schweiz gibt es mittlerweile zahlreiche Portale zur Bewertung von medizinischen Dienstleistungen. Im Vergleich mit dem Ausland werden sie allerdings noch wenig genutzt. Ihre wirtschaftliche Bedeutung wird allerdings zunehmend grösser. Werden negative Bewertungen auf solchen Portalen publiziert, stellt sich daher immer häufiger die Frage hinsichtlich allfälliger rechtlicher Massnahmen. Das insbesondere auch, weil solche Portale die Stellungnahmen der bewerteten medizinischen Dienstleister oft nicht oder dann nur ungenügend berücksichtigen. Für die Dienstleister ist es daher wichtig, ihre Rechte in diesem Zusammenhang zu kennen und zu wissen, wie sie diese vor Gericht durchsetzen können.

Andrea Meule

15.03.2017
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