Publikationen
KMU-Magazin Nr. 4, April 2018
Die allgemeinen Lebensrisiken des Unternehmers
Schicksalsschläge sind nicht vorhersehbar. Insbesondere bei einem Unternehmen, dessen Verantwortung hauptsächlich auf den Schultern einer Person lastet, besteht die Gefahr, dass im Falle des Eintritts eines solchen Ereignisses die Firma faktisch handlungsunfähig wird. Um ein solches Risiko zu minimieren, ist die rechtliche Vorbeugung wichtig.
Dr. iur. Markus Kaufmann
krfacts Ausgabe April 2018
Findet die EU-Datenschutzgrundverordnung auf Ihr Unternehmen Anwendung?
Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 119/1) in Kraft. Die EU-DSGVO soll sicherstellen, dass die Rechte natürlicher Personen, die sich in der Europäischen Union (EU) befinden, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewahrt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt die EU auch Unternehmen in die Pflicht, welche ihren Sitz ausserhalb der EU haben. Entscheidend für die Anwendbarkeit der EU-DSGVO ist somit nicht nur, wo die Daten bearbeitet werden, sondern auch woher die Daten stammen. Die EU-DSGVO findet daher auf zahlreiche Schweizer Unternehmen Anwendung.
Dr. iur. Irma Ambauen, Andrea Meule
KMU-Magazin Nr. 3, März 2018
Das Cloud Computing und seine Tücken
Die Digitalisierung macht vor keinem Unternehmen halt. Vermehrt werden dabei sogenannte «Clouds» verwendet. Damit soll eine jederzeitige, ortsunabhängige Zugänglichkeit und Verarbeitung der digitalen Daten gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang ist ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der digitalen Daten zu werfen.
Dr. iur. Davide Pinelli, Dr. iur. Markus Kaufmann
KMU-Magazin Nr. 12, Dezember 2017
Krankentaggeldversicherung – worauf Arbeitgeber achten sollten
Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung bietet dem Arbeitgeber vor allem dann Sicherheit, wenn die Lohnfortzahlung und mögliche Deckungsausschlüsse auch im Arbeitsvertrag mit den Mitarbeitenden richtig geregelt sind. Der Beitrag zeigt, worauf es bei der Formulierung von Krankentaggeldklauseln ankommt.
Raffael Steger
krfacts Ausgabe Dezember 2017
Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar 2018
Das Parlament hat im Jahr 2017 für diverse Bundeserlasse Änderungen per 01.Januar 2018 beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen ausgewählt und kurz zusammengefasst.
Dr. iur. Markus Kaufmann, Andrea Meule
Clinicum 6/17, Rechtliche Herausforderungen des Internet of Things (IoT) im Zusammenhang mit «mHealth»
Digitalisierung und Health: Are you connected?
Das Gesundheitswesen ist im Umbruch und etablierte Akteure wie Ärzte, Spitäler, Versicherer und Pharmaunternehmen sehen sich seit Jahren mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere vermehrter Wohlstand und der fortschreitende demografische Wandel haben zu einer Zunahme an chronischen Erkrankungen sowie dem erhöhten Risiko der Multimorbidität geführt und dadurch auch die Kosten des Gesundheitssektors massiv in die Höhe getrieben. So sind dessen Gesamtkosten zwischen 1996 und 2015 von rund 37.5 auf 77.8 Milliarden Schweizer Franken gestiegen. Gleichzeitig weist die Schweiz im Vergleich mit dem europäischen Ausland (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Vereinigtes Königreich) mit einem Gesamtkostenanteil am Bruttoinlandsprodukt von nunmehr über 12 Prozent die höchsten Gesundheitsausgaben auf. Doch damit nicht genug. Denn neben diesen enormen Kostendruck treten nicht nur sukzessiv veränderte Erwartungen und Bedürfnisse von Kunden und Patienten, sondern vor allem auch die zunehmende Digitalisierung, wodurch bisherige Geschäftsmodelle grundlegend in Frage gestellt und damit die zukünftigen Spielregeln fundamental neu gefasst werden.
Hubert Rüedi
KMU-Magazin Nr. 11, November 2017
Neuer Standard weicht Bankgeheimnis weiter auf
Die Schweiz hat sich den OECD-Vorgaben zur Einführung eines globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen gefügt. Die damit verbundene partielle Aufhebung des Bankgeheimnisses gilt ab dem kommenden Jahr. Was das konkret bedeutet, skizziert dieser Beitrag.
Dr. iur. Markus Kaufmann, Dr. iur. Davide Pinelli
KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2017
Rechtliche Tücken bei Weiterbildungsvereinbarungen
Der Arbeitgeber bezahlt seinem Mitarbeiter eine teure Ausbildung, welche dieser bereits nach kurzer Zeit aufgrund der hohen zeitlichen Belastung am Arbeitsplatz sowie von familiären Verpflichtungen abbricht. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht ein Streit über die von der Ausbildungsstätte geforderten Kosten.
Hubert Rüedi
Clinicum 5-17, Beendigung des Arbeitsvertrags durch Aufhebungsvereinbarung
Früher oder später
Jeder Betriebsinhaber oder Mitarbeiter mit Führungsfunktion wird sich früher oder später von einem Mitarbeiter trennen müssen. Häufig anzutreffen ist dabei der Wunsch, dass anlässlich der Beendigung klare Verhältnisse geschaffen werden und die Auseinandersetzung – soweit möglich – ohne grössere Friktionen umgesetzt werden kann. Die Kündigungsgespräche sind umfassend und optimal vorzubereiten. Neben dem richtigen Zeitpunkt und den richtigen Worten, ist die Kenntnis der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von gleichwertiger Bedeutung. Insbesondere der Aufhebungsvertrag bietet beste Voraussetzungen, um ein friedliches Auseinandergehen zu ermöglichen.
Raffael Steger, Hubert Rüedi
Jusletter, 6. November 2017
Irrungen und Wirrungen um die anwendbarelex arbitri, Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_600/2016 vom 29. Juni 2017 (Michel Platini gegen FIFA)
Mit Urteil vom 29. Juni 2017 wies das Bundesgericht die Schiedsbeschwerde von Michel Platini gegen den Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ab. Das Bundesgericht begründete das Urteil eingehend. Es erinnerte dabei anzahlreiche generelle Prinzipien seiner Rechtsprechung zur Schiedsbeschwerde. Gleichzeitig liess es einzelne Fragen unbeantwortet. Interessant sind insbesondere die bundesgerichtlichen Erwägungen zur anwendbaren lex arbitri,die im Folgenden näher erläutert werden.
Dr. iur. Irma Ambauen