Publikationen
krfacts Ausgabe Januar 2019
Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar 2019
Bei diversen Bundeserlassen treten per 01. Januar 2019 Änderungen in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen ausgewählt und kurz zusammengefasst.
Andrea Meule, Dr. iur. Markus Kaufmann
KMU-Magazin Nr. 11/12, November/Dezember 2018
Konventionalstrafen im Arbeitsvertrag überprüfen
In einem neuen Entscheid hat das Bundesgericht zur Zulässigkeit von Konventionalstrafen im Arbeitsrecht Stellung bezogen. Hier insbesondere, wie es sich bei der Verletzung von anderen arbeitsvertraglichen Pflichten mit einer vereinbarten Konventionalstrafe verhält.
Raffael Steger
krfacts, Ausgabe November 2018
Neue Verjährungsfristen
Die Verjährung von Forderungen ist ein zentrales Instrument einer Rechtsordnung. Sie sorgt für Rechtssicherheit und trägt gleichzeitig zum Rechtsfrieden bei. Verjährte Forderungen können gegen den Willen einer Partei nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Wann eine Forderung verjährt, ist gesetzlich geregelt. Diese Regelungenwurden vom Parlament seit 2014 mehrfach diskutiert und nun teilweise revidiert. Die geänderten Bestimmungen treten (voraussichtlich) am 01 .Januar 2020 in Kraft; der Bundesrat hatdas Inkrafttreten noch festzulegen. Sie betreffen neben dem Obligationenrecht zahlreiche Spezialgesetze.
Dr. iur. Irma Ambauen, Dr. iur. Markus Kaufmann
Clinicum 6/2018 / KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2018
Weiterbildungsvereinbarung – was es zu beachten gilt
Weiterbildungen werden tagtäglich gemacht. Einer klaren Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form einer Weiterbildungsvereinbarung wird dabei oft nicht genügend Beachtung geschenkt. Es ist jedoch wichtig, die einzelnen Punkte für beide Parteien klar und verständlich vertraglich zu regeln.
Raffael Steger
KMU-Magazin Nr. 9, September 2018
Geldwäschereigesetz: Die wichtigsten Auswirkungen
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) eröffnet. Die Vorlage soll den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz Rechnung tragen und die Integrität des Finanzplatzes Schweiz erhöhen. Ein Überblick über die geplanten Massnahmen.
Dr. iur. Davide Pinelli, Dr. iur. Markus Kaufmann
krfacts Ausgabe August 2018
Alterskündigung: erhöhte Fürsorgepflichten bei älteren Mitarbeitern
Personalabteilungen sind sich häufig über die erhöhten Fürsorgepflichten bei Kündigungen von älteren Mitarbeitern nicht im Klaren. Der ältere Mitarbeiter hat unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kündigung als missbräuchlich vor Gericht erfolgreich anzufechten. Es drohen Entschädigungszahlungen von bis zu sechs Monatslöhnen. Das vorliegende kr-facts hilft, in der Personalabteilung Klarheit zu schaffen.
Raffael Steger
KMU-Magazin Nr. 8, August 2018
Wer beim Autounfall während der Arbeit haftet
Natürlich haben Arbeitnehmer, die ein Geschäftsfahrzeug führen, ein bestimmtes Mass an Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Wenn dennoch ein Unfall passiert, ist die Frage nach der Haftung zu klären. Der Beitrag gibt einen Überblick, wer in welchem Umfang für den jeweiligen Schaden aufkommen muss.
Raffael Steger, Dr. iur. Markus Kaufmann
KMU-Magazin Nr. 6 / 7, Juni/Juli 2018
Schweiz und USA: eine gemeinsame Zukunft
Mit dem Inkrafttreten des «Tax Cuts and Jobs Act» ist in den USA die bedeutendste Steuerreform seit der Reagan-Ära Wirklichkeit geworden. Der Beitrag beschreibt die Ziele und Konsequenzen der Reform und zeigt, welche Auswirkungen diese auf den Standort Schweiz haben.
Susanna Auf der Maur-Quinn, Andrea Meule
Clinicum 3/18, Erhebliche Gefahren erkennen und Streitigkeiten vor Gericht vermeiden
Alterskündigung: erhöhte Fürsorgepflichten bei älteren Mitarbeitern
Personalabteilungen sind sich häufig über die erhöhten Fürsorgepflichten bei Kündigungen von älteren Mitarbeitern nicht im Klaren. Der ältere Mitarbeiter hat unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kündigung als missbräuchlich vor Gericht erfolgreich anzufechten. Es drohen Entschädigungszahlungen von bis zu sechs Monatslöhnen.
Raffael Steger
KMU-Magazin Nr. 5, Mai 2018
Vom Umgang mit Altlasten und seinen Konsequenzen
Nicht jede Verschmutzung des Bodens ist eine Altlast im Sinne des Gesetzes. Die Belastung von Gebäuden mit gefährlichen Stoffen wie Asbest et cetera fällt beispielsweise nicht unter den Altlastenbegriff. Das ist nicht nur hinsichtlich der Entschädigungsfragen von Bedeutung, sondern bedarf auch der besonderen Berücksichtigung bei Grundstücksübertragungen.
Mathias Birrer