Publikationen
Clinicum 6/2018 / KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2018
Weiterbildungsvereinbarung – was es zu beachten gilt
Weiterbildungen werden tagtäglich gemacht. Einer klaren Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form einer Weiterbildungsvereinbarung wird dabei oft nicht genügend Beachtung geschenkt. Es ist jedoch wichtig, die einzelnen Punkte für beide Parteien klar und verständlich vertraglich zu regeln.
Raffael Steger
KMU-Magazin Nr. 9, September 2018
Geldwäschereigesetz: Die wichtigsten Auswirkungen
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) eröffnet. Die Vorlage soll den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz Rechnung tragen und die Integrität des Finanzplatzes Schweiz erhöhen. Ein Überblick über die geplanten Massnahmen.
Dr. iur. Davide Pinelli, Dr. iur. Markus Kaufmann
krfacts Ausgabe August 2018
Alterskündigung: erhöhte Fürsorgepflichten bei älteren Mitarbeitern
Personalabteilungen sind sich häufig über die erhöhten Fürsorgepflichten bei Kündigungen von älteren Mitarbeitern nicht im Klaren. Der ältere Mitarbeiter hat unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kündigung als missbräuchlich vor Gericht erfolgreich anzufechten. Es drohen Entschädigungszahlungen von bis zu sechs Monatslöhnen. Das vorliegende kr-facts hilft, in der Personalabteilung Klarheit zu schaffen.
Raffael Steger
KMU-Magazin Nr. 8, August 2018
Wer beim Autounfall während der Arbeit haftet
Natürlich haben Arbeitnehmer, die ein Geschäftsfahrzeug führen, ein bestimmtes Mass an Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Wenn dennoch ein Unfall passiert, ist die Frage nach der Haftung zu klären. Der Beitrag gibt einen Überblick, wer in welchem Umfang für den jeweiligen Schaden aufkommen muss.
Raffael Steger, Dr. iur. Markus Kaufmann
KMU-Magazin Nr. 6 / 7, Juni/Juli 2018
Schweiz und USA: eine gemeinsame Zukunft
Mit dem Inkrafttreten des «Tax Cuts and Jobs Act» ist in den USA die bedeutendste Steuerreform seit der Reagan-Ära Wirklichkeit geworden. Der Beitrag beschreibt die Ziele und Konsequenzen der Reform und zeigt, welche Auswirkungen diese auf den Standort Schweiz haben.
Susanna Auf der Maur-Quinn, Andrea Meule
Clinicum 3/18, Erhebliche Gefahren erkennen und Streitigkeiten vor Gericht vermeiden
Alterskündigung: erhöhte Fürsorgepflichten bei älteren Mitarbeitern
Personalabteilungen sind sich häufig über die erhöhten Fürsorgepflichten bei Kündigungen von älteren Mitarbeitern nicht im Klaren. Der ältere Mitarbeiter hat unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kündigung als missbräuchlich vor Gericht erfolgreich anzufechten. Es drohen Entschädigungszahlungen von bis zu sechs Monatslöhnen.
Raffael Steger
KMU-Magazin Nr. 5, Mai 2018
Vom Umgang mit Altlasten und seinen Konsequenzen
Nicht jede Verschmutzung des Bodens ist eine Altlast im Sinne des Gesetzes. Die Belastung von Gebäuden mit gefährlichen Stoffen wie Asbest et cetera fällt beispielsweise nicht unter den Altlastenbegriff. Das ist nicht nur hinsichtlich der Entschädigungsfragen von Bedeutung, sondern bedarf auch der besonderen Berücksichtigung bei Grundstücksübertragungen.
Mathias Birrer
KMU-Magazin Nr. 4, April 2018
Die allgemeinen Lebensrisiken des Unternehmers
Schicksalsschläge sind nicht vorhersehbar. Insbesondere bei einem Unternehmen, dessen Verantwortung hauptsächlich auf den Schultern einer Person lastet, besteht die Gefahr, dass im Falle des Eintritts eines solchen Ereignisses die Firma faktisch handlungsunfähig wird. Um ein solches Risiko zu minimieren, ist die rechtliche Vorbeugung wichtig.
Dr. iur. Markus Kaufmann
krfacts Ausgabe April 2018
Findet die EU-Datenschutzgrundverordnung auf Ihr Unternehmen Anwendung?
Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 119/1) in Kraft. Die EU-DSGVO soll sicherstellen, dass die Rechte natürlicher Personen, die sich in der Europäischen Union (EU) befinden, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewahrt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt die EU auch Unternehmen in die Pflicht, welche ihren Sitz ausserhalb der EU haben. Entscheidend für die Anwendbarkeit der EU-DSGVO ist somit nicht nur, wo die Daten bearbeitet werden, sondern auch woher die Daten stammen. Die EU-DSGVO findet daher auf zahlreiche Schweizer Unternehmen Anwendung.
Dr. iur. Irma Ambauen, Andrea Meule
KMU-Magazin Nr. 3, März 2018
Das Cloud Computing und seine Tücken
Die Digitalisierung macht vor keinem Unternehmen halt. Vermehrt werden dabei sogenannte «Clouds» verwendet. Damit soll eine jederzeitige, ortsunabhängige Zugänglichkeit und Verarbeitung der digitalen Daten gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang ist ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der digitalen Daten zu werfen.
Dr. iur. Davide Pinelli, Dr. iur. Markus Kaufmann