Alle Beiträge zum Stichwort: Gesundheit
krfacts Spezialausgabe 07. Juli 2020
COVID-19: Weitere Lockerungen und neue Massnahmen seit dem 01. Juli 2020
Seit dem 11. Mai 2020 werden die Massnahmen im Zuge der COVID-19-Pandemie schrittweise gelockert. Seit der letzten Ausgabe des krfacts – Stand 17. Juni 2020 – hat der Bundesrat weitere Lockerungen erarbeitet. Hinzugekommen sind allerdings am 01. Juli 2020 auch weitere Massnahmen zwecks Eindämmung des Coronavirus. Diese – Stand. 07. Juli 2020 – sollen im Nachfolgenden kurz dargestellt werden.
krfacts Spezialausgabe 17. Juni 2020
COVID-19: Lockerungen und ihre rechtlichen Auswirkungen
Seit dem 11. Mai 2020 werden die Massnahmen im Zuge der COVID-19-Pandemie schrittweise gelockert und der Weg zurück zur Normalität geebnet. Zudem hat die Politik diverse Themen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie aufgenommen und entsprechende Lösungen erarbeitet. Diese Umstände haben rechtliche Auswirkungen auf verschiedene Themenbereiche. Im Rahmen dieser krfacts Spezialausgabe werden einzelne Themen aufgegriffen und die Auswirkungen der Lockerungen und Änderungen – Stand 17. Juni 2020 – kurz dargestellt.
krfacts Spezialausgabe 21. April 2020 - Update zum 09. April 2020
COVID-19: Massnahmen im Gesundheitswesen
Die vom Bundesrat zum Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus getroffenen Massnahmen haben auch Auswirkungen auf die Akteure im Gesundheitswesen. Mit dem vorliegenden krfacts möchten wir Sie gerne über 1) die Verschiebung von nicht dringenden Eingriffen und Therapien, 2) die Ausfuhrkontrollen von Schutzausrüstung, 3) die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern und 4) die Patientenverfügungen informieren.
krfacts Ausgabe November 2019
Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar / 01. Juli 2020
Bei diversen Bundeserlassen treten per 01. Januar / 01. Juli 2020 Änderungen in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigesten Neuerungen ausgewählt und kurz zusammengefasst.
Clinicum 1/2019, Gesetzliche Anforderungen betreffend Überschussinformationen bei Gen-Tests einhalten
Incidental findings – Regelung des neuen GUMG
Seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) im Jahr 2007 hat sich die Ausgangslage grundlegend geändert. Bei der Entschlüsselung des Erbgutes haben in den letzten Jahren grosse Fortschritte stattgefunden. Im Gegensatz zu früher lassen sich Gentests heute in kurzer Zeit relativ kostengünstig durchführen. Dementsprechend viele Gentests werden gemacht, was wiederum zu einer grösseren Fülle von sogenannten Überschussinformationen führt. – Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen betreffend Überschussinformationen ist für Ärztinnen und Ärzte unerlässlich, entsprechend sorgfältig sollte darüber aufgeklärt werden.
Clinicum 6/17, Rechtliche Herausforderungen des Internet of Things (IoT) im Zusammenhang mit «mHealth»
Digitalisierung und Health: Are you connected?
Das Gesundheitswesen ist im Umbruch und etablierte Akteure wie Ärzte, Spitäler, Versicherer und Pharmaunternehmen sehen sich seit Jahren mit stetig wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere vermehrter Wohlstand und der fortschreitende demografische Wandel haben zu einer Zunahme an chronischen Erkrankungen sowie dem erhöhten Risiko der Multimorbidität geführt und dadurch auch die Kosten des Gesundheitssektors massiv in die Höhe getrieben. So sind dessen Gesamtkosten zwischen 1996 und 2015 von rund 37.5 auf 77.8 Milliarden Schweizer Franken gestiegen. Gleichzeitig weist die Schweiz im Vergleich mit dem europäischen Ausland (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Niederlande, Vereinigtes Königreich) mit einem Gesamtkostenanteil am Bruttoinlandsprodukt von nunmehr über 12 Prozent die höchsten Gesundheitsausgaben auf. Doch damit nicht genug. Denn neben diesen enormen Kostendruck treten nicht nur sukzessiv veränderte Erwartungen und Bedürfnisse von Kunden und Patienten, sondern vor allem auch die zunehmende Digitalisierung, wodurch bisherige Geschäftsmodelle grundlegend in Frage gestellt und damit die zukünftigen Spielregeln fundamental neu gefasst werden.
Clinicum 4-17, Wann wird ein Arzt als Angestellter und wann als selbständiger Dienstleistungserbringer qualifiziert?
Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Spital
Immer wieder ergehen in der Gerichtspraxis Entscheide, die eine Vertragsbeziehung zwischen zwei Parteien entgegen deren ursprünglichen Absicht als Arbeitsverhältnis qualifizieren. Auch in der Spitallandschaft sind in der Vergangenheit solche Entscheide gefällt worden. Vorliegender Beitrag zeigt auf, nach welchen Kriterien die Gerichte entscheiden, ob der Arzt am Spital eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausführt.
Clinicum 3-17, Rechtsfragen aus der Gesundheitspraxis: Wo bei grossen Investitionen noch grössere Risiken lauern, ist Vorsicht am Platz
Die Herausforderungen beim Spitalbau
Der Bau, Umbau und die Sanierung eines Spitals bringen viele Herausforderungen mit sich. Die Patientenbedürfnisse wollen ebenso befriedigt sein, wie diejenigen des Fach- und Pfl egepersonals. Trotz der jeweils langen Planungs- und Bauzeit muss das Spital bei seiner Fertigstellung den modernsten Anforderungen genügen. Das obwohl sich die Medizinaltechnik rasant entwickelt. Um all dies sicherzustellen bedarf es entsprechender, auf den Einzelfall ausgerichteter Verträge mit allen am Bau beteiligten Partnern.
Clinicum 2-17, Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne - Ist eine Prävention von Pattsituationen möglich?
Arztpraxis als juristische Person
Seit rund 16 Jahren können Ärzte und Ärztinnen für die Tätigkeit im ambulanten Sektor als Organisationsform der Praxis auf juristische Personen, vor allem Aktiengesellschaften, zurückgreifen. Es dauerte eine kurze Zeit, bis auch die Kantone, welche für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig sind, diese Organisationsform unter gewissen Voraussetzungen akzeptierten. Im ambulanten Bereich organisieren sich Ärzte und Ärztinnen immer häufiger gemeinschaftlich. Zudem bieten juristische Personen Möglichkeiten, die Steuerlast der Ärzte und Ärztinnen mittels Thesaurierung bzw. durch Bezüge als Lohn oder als Dividende zu optimieren.
Clinicum 1-17, Handhabe einer Publikation von fragwürdigen Kundenrezensionen auf Bewertungsplattformen im Internet
Bewertungen medizinischer Dienstleistungen im Internet
In der Schweiz gibt es mittlerweile zahlreiche Portale zur Bewertung von medizinischen Dienstleistungen. Im Vergleich mit dem Ausland werden sie allerdings noch wenig genutzt. Ihre wirtschaftliche Bedeutung wird allerdings zunehmend grösser. Werden negative Bewertungen auf solchen Portalen publiziert, stellt sich daher immer häufiger die Frage hinsichtlich allfälliger rechtlicher Massnahmen. Das insbesondere auch, weil solche Portale die Stellungnahmen der bewerteten medizinischen Dienstleister oft nicht oder dann nur ungenügend berücksichtigen. Für die Dienstleister ist es daher wichtig, ihre Rechte in diesem Zusammenhang zu kennen und zu wissen, wie sie diese vor Gericht durchsetzen können.