Alle Beiträge zum Stichwort: Gesundheit
Clinicum 5/16, Das elektronische Patientendossier – Eckpfeiler der «Gesundheitsstrategie 2020»
Chancen und Risiken eines Systemwechsels
Die geplante Einführung des elektronischen Patientendossiers ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der «Gesundheitsstrategie 2020». Der damit einhergehende Systemwechsel fordert aber Ärzte, Spitäler, andere Leistungserbringer sowie Patientinnen und Patienten gleichermassen heraus. Obschon die Nutzung des elektronischen Patientendossiers im Behandlungsalltag noch in weiter Ferne liegt, zeichnen sich bereits jetzt viele Fragen zum rechtlich korrekten Umgang mit dem elektronischen Patientendossier ab.
Clinicum 4-16, Ein Spannungsfeld zwischen Planung, Politik und Wettbewerb
Heisses Eisen Spitalplanung
Am 1. Januar 2009 trat die neue Spitalfinanzierung in Kraft und mit ihr eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der dazu gehörenden Verordnung (KVV). Ziel der Revision war es u.a., mehr Wettbewerb in die Schweizer Spitallandschaft zu bringen. Der Wettbewerb sollte die bis anhin geltende staatliche Planung so ergänzen, dass einerseits die Versorgung aller Versicherten sichergestellt ist und andererseits die Ressourcen optimal genutzt werden.
Clinicum 3/16, Erwachsenenschutzrecht: klare Voraussetzungen für mehr Eigenverantwortung
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Seit 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses ermöglicht, dass beispielsweise Ehegatten die Post des Partners öff nen oder dessen Vermögen verwalten dürfen, wenn dieser urteilsunfähig ge worden ist. Ebenso können Angehörige einer urteilsunfähigen Person medizinischen Massnahmen zustimmen oder diese ablehnen. Neu eingeführt wurden der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Mit ihnen hat es jede Person selber in der Hand zu bestimmen, wer sie im Fall der Urteilsunfähigkeit vertreten soll.
Clinicum 2-16, Die Aufbewahrung der Krankengeschichte und der gesetzliche Datenschutz
Sensible Daten sind kostbare Werte
Ärztinnen und Ärzte sind von Gesetzes wegen verpflichtet, über ihre Patientinnen und Patienten eine Krankengeschichte zu führen. Sie dient der Patientensicherheit und Transparenz, ist ein Arbeitsinstrument für den Arzt und bildet nicht zuletzt auch die Basis für Leistungen der Versicherungen. Gleichzeitig gehören die vom Arzt bearbeiteten Personendaten zu den besonders schützenswerten Daten des Patienten, deren Bearbeitung den erhöhten Anforderungen des Datenschutzgesetzes untersteht.
KMU-Magazin Nr. 10, Oktober 2013
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Unternehmer kümmert sich um das Wohl seiner Unternehmung. Dazu gehört nicht nur die Besorgung der laufenden Geschäfte, sondern auch eine Planung für den Fall, dass er selber ausfällt – eine Nachfolgeregelung.