Alle Beiträge von Dr. iur. Davide Pinelli

KMU-Magazin Nr. 09, September 2022
Die Regeln der Baukunde: Was strafbar ist
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die anerkannten Regeln der Baukunde verletzt, kann sich unter Umständen strafbar machen.

KMU-Magazin Nr. 06, Juni 2022
Bauen ohne Baubewilligung lohnt sich nicht
Auch wenn eine Baute oder Anlage nach der eigenen Beurteilung keiner Baubewilligung bedarf, ist es empfehlenswert, das entsprechende Bauamt über das geplante Bauvorhaben vorab zu informieren und die Baubewilligungspflicht zu klären. Der Beitrag informiert über die Baubewilligungspflicht und die Ausnahmen davon.

KMU-Magazin Nr. 03, März 2022
E-Ladestationen im Miet- und Stockwerkeigentum
Elektromobilität hält unaufhaltsam Einzug ins alltägliche Leben: Gerade E-Autos boomen. Viele Unternehmen überlegen sich aus unterschiedlichen Gründen, ihre Fahrzeugflotten ganz oder teilweise mit Elektrofahrzeugen auszustatten. Welche Herausforderungen in diesem Zusammenhang mit elektronischen Ladestationen verbunden sind, zeigt dieser Beitrag.

KMU-Magazin Nr. 06/07, Juni/Juli 2021
Rechtliche Aspekte zum digitalen Bauen und Datenschutz
Building Information Modelling (BIM) ist eine Methode zur Digitalisierung der Planungs-, Ausführungs-, Nutzungs- und Rückbauphase von Bauwerken. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte, die bei der Ansammlung und dem Austausch der dafür notwendigen Daten zu berücksichtigen sind.
krfacts Ausgabe Juni 2021
Neue Pflichten für Unternehmen zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (sog. Konzernverantwortungsinitiative) wurde am 29. November 2020 abgelehnt. Folglich wird der indirekte Gegenvorschlag der Bundesversammlung umgesetzt. Neben den geplanten Gesetzesänderungen im Obligationenrecht (OR) liegt mittlerweile der Vorentwurf der dazugehörenden Bundesratsverordnung vor. Obschon die Referendumsfrist gegen die geplante Gesetzesänderung im OR und auch die Vernehmlassungsfrist für die neue Bundesratsverordnung noch laufen, ist es sinnvoll, sich bereits heute einen ersten Überblick über die möglichen künftigen Pflichten und die davon betroffenen Unternehmen zu verschaffen.
krfacts Ausgabe Februar 2021
Beschaffungsrecht: Grundlagen und Änderungen
Um die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen soweit möglich und sinnvoll anzugleichen, wird mit der jüngsten Vergaberechtsrevision das Schweizer Beschaffungswesen umfassend revidiert. Der Beitrag zeigt die Grundlagen des Beschaffungsrechts auf und widmet sich der Revision, welche auf Bundesebene per 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

KMU-Magazin Nr. 11/12, Dezember 2020
Beschaffungsrecht: Grundlagen und Änderungen
Um die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen soweit möglich und sinnvoll anzugleichen, wird mit der jüngsten Vergaberechtsrevision das Schweizer Beschaffungswesen umfassend revidiert. Der Beitrag zeigt die Grundlagen des Beschaffungsrechts auf und widmet sich der Revision, welche auf Bundesebene per 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
KMU-Magazin Nr. 4/5, April/Mai 2020
Auswirkungen des Coronavirus nach dem Lockdown
Die vom Bund erlassenen Massnahmen zur Reduzierung des Coronavirus haben Auswirkungen auf verschiedene Rechtsbereiche. Der Beitrag beleuchtet das Bau- und Immobilienrecht unter dem Aspekt des behördlich angeordneten Lockdowns.

krfacts Spezialausgabe 17. April 2020
COVID-19: Maßnahmen im Insolvenz- und Verfahrensrecht
Am 18. März 2020 beschloss der Bundesrat für den Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts den ausserordentlichen Rechtsstillstand. Seit dem 05. April 2020 gelten die ordentlichen Betreibungsferien, die am Sonntag 19. April 2020 enden. Von dieser Regelung sind jedoch Ausnahmen möglich.
krfacts Spezialausgabe 09. April 2020
COVID-19: Missbrauch der Corona-Kredite und deren strafrechtliche Folgen
Am 26. März 2020 ist in Folge des Coronavirus die Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften (COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung) in Kraft getreten. Gemäss dieser Verordnung sollen den Unternehmen mit Hilfe von Überbrückungskrediten ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Diese zusätzliche Massnahme stellt mit den vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit sowie dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung der Lohnkosten ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie dar.