Alle Beiträge zum Stichwort: GmbH
KMU-Magazin Nr. 1/2, Januar/Februar 2023
Revidiertes Aktienrecht: Veränderungen für Gesellschaften
Welche relevanten Neuerungen birgt das revidierte Aktienrecht für Gesellschaften? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Modernisierungen und Anpassungen.
WOHNEN SCHWEIZ, 02/2022
Aktienrechtsreform und Baugenossenschaften
Im Jahr 2020 hat das Parlament das neue Aktienrecht und Änderungen des Obligationenrechts (OR) verabschiedet. Teile davon sind bereits in Kraft, andere ab 1. Januar 2023. Die Revision bringt auch Änderungen für Genossenschaften. Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick.
krfacts Ausgabe März 2022
Neues Aktienrecht – Mehr Flexibilität für Gesellschaften
Die revidierten Bestimmungen zum Aktienrecht, welche auf den 01. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden sollen, bringen unter anderem flexiblere Kapitalvorschriften, modernisieren die Generalversammlung und stärken die Aktionärsrechte. Nachstehend finden Sie eine Auswahl praxisrelevanter Neuerungen und Informationen zum Handlungsbedarf für Gesellschaften.
krfacts Ausgabe Juni 2015
Gesellschafter werden transparent – neue Verzeichnisse über Aktionäre und Gesellschafter und weitere Neuerungen ab 01. Juli 2015
Ab Mitte 2015 müssen Gesellschaften neu auch ein Verzeichnis der Inhaberaktionäre sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen führen. Dazu werden den Aktionären und Gesellschaftern Meldepflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung zum Ruhen bzw. zum Verlust von Rechten führt.
KMU-Magazin Nr. 10, Dezember 2011/Januar 2012
Fallstricke bei der Geschäftsführung und Vertretung
Bei GmbH-Einpersonengesellschaften kann der Eintrag ins Handelsregister nur mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Statuteninhalt (OR 776) problematisch sein. Wegen der Selbstorganschaft können bei Zwei- oder Mehrpersonengesellschaften bei der Geschäftsführung und Vertretung unangenehme Komplikationen eintreten.
Unterwaldner, 19. Dezember 2007
Einzelfirma, GmbH oder AG?
In Zukunft sein eigener Chef sein. Viele Arbeitnehmer träumen davon. Doch wie packe ich es an? Soll ich eine Einzelfirma gründen oder doch lieber eine Kapitalgesellschaft? Eine Einzelfirma benötigt keine formelle Gründung. Sie beginnt zu laufen, sobald der Inhaber mit der Geschäftstätigkeit beginnt. Die Buchführungsvorschriften sind nicht besonders streng, eine Revisionsstelle ist nicht notwendig .Auch ein Mindestkapital ist nicht definiert. Der Nachteil: Der Inhaber einer Einzelfirma trägt das gesamte Geschäftsrisiko und haftet auch mit seinem Privatvermögen für allfällige Schulden des Unternehmens. Dafür wird die Einzelfirma nicht separat besteuert. Der Unternehmensgewinn gilt als Einkommen des Inhabers. Bei einer Kollektivgesellschaft üben mehrere Personen zusammen eine Geschäftstätigkeit aus. Ein Eintrag ins Handelsregister ist notwendig. Hier haften die Gesellschafter solidarisch,wenn die Gesellschaft erfolglos betrieben oder aufgelöst worden ist.
krfacts Ausgabe Januar 2008
Gesetzesänderungen per 01. Januar 2008
Auf den 01. Januar 2008 treten zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft, die im Bereich des Wirtschaftsrechts starke Auswirkungen haben. Die folgende Zusammenstellung gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Unternehmen.
CH-D Wirtschaft, 5/2007
Wahl der Unternehmensform nach schweizerischem Recht, unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
Die Wahl der optimalen Unternehmensform für eine geschäftliche Tätigkeit in der Schweiz ist von grosser Bedeutung. Es ergibt sich, dass im Hinblick auf Haftung und Steuern primär die Aktiengesellschaft und die GmbH – auch unter Berücksichtigung der laufenden Revisionen – im Vordergrund stehen.
drw-flash Ausgabe November 2013
Jetzt werde ich mein eigener Chef
Viele haben den Wunsch, selbständig in einem eigenen Unternehmen arbeiten zu können. Ist die Geschäftsidee erst mal geboren und ein Businessplan ausgearbeitet, stellt sich auch die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen auftreten soll.