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krfacts Ausgabe März 2020 Arbeitsrecht und Coronavirus (COVID-19)

Seit der Inkraftsetzung der Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 28.02.2020 durch den Bundesrat sind die Auswirkungen auf die schweizerische Wirtschaft sofort spürbar geworden. Betroffen sind vertragliche Beziehungen und es stellen sich im Arbeitsrecht diverse Fragen. Neben betrieblichen Massnahmen, welche sich aufdrängen, sollen auch die wesentlichsten Fragen zum Arbeitsvertrag nachfolgend kurz zusammengefasst werden.

I. Empfohlene Maßnahmen des Arbeitgebers

Trotzdem aktuell noch kein Referenzfall vorliegt, welcher bei Pandemien herangezogen werden könnte, sind folgende Massnahmen im Rahmen des Gesundheitsschutzes und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers unseres Erachtens angezeigt:

1. Information der Arbeitnehmer über die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (News BAG) und Weisung, diese Verhaltensregeln einzuhalten. (Plakat Verhaltensregeln Deutsch)

  • Gründlich Händewasche
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen
  • Papiertaschentuch nach Gebrauch in geschlossenen Abfalleimer
  • Hände schütteln vermeiden
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.

2. Meldepflicht des Arbeitnehmers bei Anzeichen einer Ansteckung oder bei Reisen in Risikogebiete (Reisehinweise)

3. Betriebliche Massnahmen

  • Bereitstellen von Wasch- und Desinfektionsmitteln
  • Verzicht auf Geschäftsreisen in Risikogebiete
  • Vorabklärung betreffend angemessener weiterer Massnahmen, beispielsweise bei Betriebsschliessung, d.h. IT-Zugang für Home-Office sicherstellen, Ressourcen für Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung bereit stellen, Erstellen eines Notfall-Pandemieplans etc.

II. Lohnfortzahlung

Im Grundsatz ist nur dann Lohn geschuldet, wenn auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos. Folgende Ausnahmen können allgemein definiert werden:

Zur Verdeutlichung dieser Ausnahmen können die nachfolgenden Beispiele mit Bezug auf den Coronavirus aufgeführt werden:

III. Weitere Fragen

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der unterschiedlichen Ausgangslagen empfehlen wir, bei rechtlichen Fragen sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Beitrag veröffentlicht am
4. März 2020

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