Publikationen
CH-D Wirtschaft, April 2007
Baukostenüberschreitungen: Vermeidung und Verantwortung
Bauvorhaben bergen das latente Risiko der Überschreitung der veranschlagten Baukosten in sich. Eine Solche Überschreitung wirkt sich doppelt aus. Zum einen kostet den Bauherrn die Baute selbst vielmehr, zum anderen verschlechtert sich mit der Baukostenüberschreitung auch deren Rendite. Letzteres ist gerade für institutionelle Anleger von einschneidender Bedeutung. Es lohnt sich deshalb, die Baukosten stets unter Kontrolle zu halten und sich der Verantwortung hierfür in jedem Stadium der Bauausführung bewusst zu sein.
Mathias Birrer
CH-D Wirtschaft, September 2006
Unternehmensnachfolge - Wichtige strategische Aufgabe des Familienunternehmers
Zu den wichtigen strategischen Aufgaben eines Familienunternehmers gehört die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge. Sie sollte permanent in seinem Bewusstsein sein, nicht zuletzt deshalb weil jeder Mensch durch Unfall, Krankheit oder Tod an der Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert werden kann. Spätestens mit Erreichen eines Lebensalters von ca. 55 Jahren sollte der Familienunternehmer sich jedoch auch konkret der Nachfolgeregelung annehmen.
Dr. iur. Markus Kaufmann
Anwaltsrevue 11-12/2015
Zehn Fragen zu den Richtlinien SAV für die Mediation
Im vorliegenden Beitrag werden zehn Fragen rund um die Mediation beantwortet.
Hubert Rüedi
Immobilia, September 2005
Sind alle Stockwerkeigentümer gleich zu behandeln?
Vor beinahe zwanzig Jahren war das Bundesgericht erstmals mit der Frage konfrontiert, ob alle Stockwerkeigentümer einer Gemeinschaft gleich behandelt werden müssten. Es liess die Frage damals offen. Nun hatte das Bundesgericht erneut Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. In einem wegweisenden Urteil vom 16. Juni 2005 (5C.40/2005) bejahte es die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – allerdings in Schranken.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe Juni 2005
Willkommene Haftungsbeschränkung im Vereinsrecht
Das Vereinsrecht hat per 01. Juni 2005 wichtige Anpassungen in Bezug auf die Beitragspflicht und die Haftung der Vereinsmitglieder erfahren. Neu wird einerseits klargestellt, wie konkret die Beitragspflicht in den Statuten verankert sein muss und andererseits wird bestimmt, dass neu ausschliesslich das Vereinsvermögen für die Vereinsschulden haften soll. Die vor der Anpassung allenfalls bestehende persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist somit ausgeschlossen worden.
Dr. iur. Markus Kaufmann
Der Schweizer Treuhänder, 4/2005
Grundzüge des Kulturgütertransfergesetzes - Wichtige Regelungen und Erkenntnisse
Das Eidgenössische Parlament hat am 20. Juni 2003 das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die Unesco-Konvention 1970 für die Schweiz um und enthält entsprechend seiner Zweckbestimmung Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, zur Durch- und Ausfuhr sowie zur Rückführung aus der Schweiz. Es wird voraussichtlich am 1. Juni 2005 in Kraft treten. Die wichtigsten Regelungsbereiche sollen im folgenden Treuhändern, Anwälten, Sammlern, Museen, Stiftungsräten usw. näher gebracht werden.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe Dezember 2004
Revision Luzerner Steuergesetz
Am 01.01.2005 tritt eine Revision des Luzerner Steuergesetzes in Kraft, welche hauptsächlich Unternehmen und Unternehmer steuerlich entlastet. Doch auch Privatpersonen, insbesondere Familien und einkommensschwache profitieren. Die Anpassungen betreffen die Besteuerung von Dividenden, die Kapitalsteuer, die Besteuerung von tiefen Einkommen sowie den Bereich Kinderabzug und die Nachkommenerbschaftssteuer.
Dr. iur. Markus Kaufmann, Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe Oktober 2004
Kurzinformationen zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Seit dem 08. Oktober 2004 steht den Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft (EG) eine vollkommen neue Gesellschaftsform – die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea [SE]) – zur Verfügung. Die Europäische Aktiengesellschaft wird nicht nur in den 25 Ländern der Europäischen Gemeinschaft, sondern auch in den Mitgliedstaaten des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) Geltung haben.
Hubert Rüedi
NZZ Folio, Mai 2004
Zoff am Zaun
Kreischende Papageien, wuchernde Pflanzen, endlose Grillparties, heftiges Liebesgestöhn: Was Nachbarn vor den Richter treibt.
Mathias Birrer
drw-flash Ausgabe April 2004
Informationen zum neuen Kartellrecht
Während bis anhin die Möglichkeiten der Wettbewerbskommission (Weko) im Kampf gegen unzulässige Wettbewerbsabreden eher bescheiden waren, wurden mit der Revision des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG) per 01. April 2004 einige griffige Neuerungen eingeführt.
Hubert Rüedi