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Alle Beiträge von Mathias Birrer

CH-D Wirtschaft, April 2007

Baukostenüberschreitungen: Vermeidung und Verantwortung

Bauvorhaben bergen das latente Risiko der Überschreitung der veranschlagten Baukosten in sich. Eine Solche Überschreitung wirkt sich doppelt aus. Zum einen kostet den Bauherrn die Baute selbst vielmehr, zum anderen verschlechtert sich mit der Baukostenüberschreitung auch deren Rendite. Letzteres ist gerade für institutionelle Anleger von einschneidender Bedeutung. Es lohnt sich deshalb, die Baukosten stets unter Kontrolle zu halten und sich der Verantwortung hierfür in jedem Stadium der Bauausführung bewusst zu sein.

18.04.2007
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Immobilia, September 2005

Sind alle Stockwerkeigentümer gleich zu behandeln?

Vor beinahe zwanzig Jahren war das Bundesgericht erstmals mit der Frage konfrontiert, ob alle Stockwerkeigentümer einer Gemeinschaft gleich behandelt werden müssten. Es liess die Frage damals offen. Nun hatte das Bundesgericht erneut Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. In einem wegweisenden Urteil vom 16. Juni 2005 (5C.40/2005) bejahte es die Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – allerdings in Schranken.

22.09.2005
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Der Schweizer Treuhänder, 4/2005

Grundzüge des Kulturgütertransfergesetzes - Wichtige Regelungen und Erkenntnisse

Das Eidgenössische Parlament hat am 20. Juni 2003 das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die Unesco-Konvention 1970 für die Schweiz um und enthält entsprechend seiner Zweckbestimmung Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, zur Durch- und Ausfuhr sowie zur Rückführung aus der Schweiz. Es wird voraussichtlich am 1. Juni 2005 in Kraft treten. Die wichtigsten Regelungsbereiche sollen im folgenden Treuhändern, Anwälten, Sammlern, Museen, Stiftungsräten usw. näher gebracht werden.

19.04.2005
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drw-flash Ausgabe Dezember 2004

Revision Luzerner Steuergesetz

Am 01.01.2005 tritt eine Revision des Luzerner Steuergesetzes in Kraft, welche hauptsächlich Unternehmen und Unternehmer steuerlich entlastet. Doch auch Privatpersonen, insbesondere Familien und einkommensschwache profitieren. Die Anpassungen betreffen die Besteuerung von Dividenden, die Kapitalsteuer, die Besteuerung von tiefen Einkommen sowie den Bereich Kinderabzug und die Nachkommenerbschaftssteuer.

13.12.2004
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NZZ Folio, Mai 2004

Zoff am Zaun

Kreischende Papageien, wuchernde Pflanzen, endlose Grillparties, heftiges Liebesgestöhn: Was Nachbarn vor den Richter treibt.

01.06.2004
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Immobilia, November 2003

Der Stockwerkeigentümer im Streit mit dem Nachbarn

Der Stockwerkeigentümer ist auf ein gut nachbarliches, friedliches Zusammenleben besonders angewiesen – mehr noch als ein Mieter oder die Eigentümerin eines frei stehenden Einfamilienhauses. Zum Einen lebt der Stockwerkeigentümer in der Stockwerkeigentümergemeinschaft mit den anderen Eigentümern viel enger zusammen als die benachbarten Eigentümer von Einfamilienhäusern. Er kann anderen Stockwerkeigentümern nur schwer aus dem Weg gehen und trifft sie im Garten und im Treppenhaus. Er hat mit ihnen die Waschküche, den Lift und andere gemeinsame Einrichtungen zu teilen und muss mit ihnen an den Stockwerkeigentümerversammlungen gemeinsame Beschlüsse fassen. Letztere sind für die Zukunft der ganzen Liegenschaft oftmals von grosser Tragweite. Zum Anderen können Stockwerkeigentümer meist nicht ohne Weiteres wegziehen, wenn sie sich mit ihren Nachbarn überworfen haben. Schliesslich steckt ihr Erspartes in der Wohnung und ein Verkauf ist je nach den Marktverhältnissen oft nicht innert sinnvoller Frist möglich. Schon diese Situation allein bereitet beim Auftreten von Konflikten Schwierigkeiten.

26.11.2003
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Immobilia, August 2003

Verantwortlichkeit des Architekten

Dem Architekten kommt bei Bauprojekten eine zentrale Rolle zu. Im Normalfall hat er nicht nur die klassische Funktion des Planverfassers. Vielmehr kümmert er sich auch um die Schätzung der Kosten, die Auswahl der Handwerker, die Terminierung des Projektes und die allgemeine Beratung der Bauherrschaft, so beispielsweise bei Vertragsabschlüssen. Angesichts dieser vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, wie der «Architektenvertrag» zu qualifizieren ist und welche Rechte und Pflichten sich aus der jeweiligen rechtlichen Einordnung ergeben.

18.08.2003
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Immobilia, Januar 2003

Stockwerkeigentum und Einstellhallenplätze

Neuere Stockwerkeigentumsüberbauungen ohne «dazugehörige» Autoeinstellhallen sind heute kaum mehr anzutreffen. So selbstverständlich wie der jedem Stockwerkeigentümer «gehörende» Einstellhallenplatz aber hingenommen wird, so kompliziert und vielfältig sind die rechtlichen Konstruktionen, welche dies ermöglichen. Ziel der vorliegenden Abhandlung soll es sein, die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Begründung von «eigenen» Einstellhallenplätzen sowie die Vor- und Nachteile dieser Varianten aufzuzeigen.

27.01.2003
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Immobilia, November 2002

Überlegungen zur Beschlussfassung in der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Im STWE-Seminar vom 11. Juni 2002 wurden verschiedene Fragen u.a. zur Beschlussfassung in der Stockwerkeigentümergemeinschaft erörtert. Dieser Artikel entstand im Anschluss an das Seminar zur oben erwähnten Problematik und erörtert ein paar grundsätzliche Überlegungen.

11.12.2002
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Immobilia, Dezember 2001

Probleme bei Grundstückkauf­verträgen

Grundstückkaufverträge sind heute «Massenware» - dennoch empfiehlt es sich, bei der Abfassung bzw. Prüfung von Grund­stückkaufverträgen einigen Punkten besondere Bedeutung zu schenken. Die nachfolgende Abhandlung erhebt keinen An­spruch auf Vollständigkeit. Sie soll aber einen Überblick über die - nach Erfahrung des Verfassenden - häufigsten in Grund stückkaufverträgen auftretenden Probleme geben.

21.12.2001
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