Alle Beiträge von Andrea Meule
KMU-Magazin Nr.4, April 2017
Wie Immaterialgüter zu schützen sind
Gemäss Arbeitsrecht soll der Arbeitgeber originär Rechteinhaber sein. Das Urheberrechtsgesetz wiederum sieht als Urheber die natürliche Person beziehungsweise den Schöpfer vor, welcher das Werk geschaffen hat. Wie Unternehmen mit dieser Abweichung am besten umgehen, zeigt dieser Beitrag.
Clinicum 2-17, Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne - Ist eine Prävention von Pattsituationen möglich?
Arztpraxis als juristische Person
Seit rund 16 Jahren können Ärzte und Ärztinnen für die Tätigkeit im ambulanten Sektor als Organisationsform der Praxis auf juristische Personen, vor allem Aktiengesellschaften, zurückgreifen. Es dauerte eine kurze Zeit, bis auch die Kantone, welche für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig sind, diese Organisationsform unter gewissen Voraussetzungen akzeptierten. Im ambulanten Bereich organisieren sich Ärzte und Ärztinnen immer häufiger gemeinschaftlich. Zudem bieten juristische Personen Möglichkeiten, die Steuerlast der Ärzte und Ärztinnen mittels Thesaurierung bzw. durch Bezüge als Lohn oder als Dividende zu optimieren.
Clinicum 1-17, Handhabe einer Publikation von fragwürdigen Kundenrezensionen auf Bewertungsplattformen im Internet
Bewertungen medizinischer Dienstleistungen im Internet
In der Schweiz gibt es mittlerweile zahlreiche Portale zur Bewertung von medizinischen Dienstleistungen. Im Vergleich mit dem Ausland werden sie allerdings noch wenig genutzt. Ihre wirtschaftliche Bedeutung wird allerdings zunehmend grösser. Werden negative Bewertungen auf solchen Portalen publiziert, stellt sich daher immer häufiger die Frage hinsichtlich allfälliger rechtlicher Massnahmen. Das insbesondere auch, weil solche Portale die Stellungnahmen der bewerteten medizinischen Dienstleister oft nicht oder dann nur ungenügend berücksichtigen. Für die Dienstleister ist es daher wichtig, ihre Rechte in diesem Zusammenhang zu kennen und zu wissen, wie sie diese vor Gericht durchsetzen können.
krfacts, Ausgabe Dezember 2016
Wichtige gesetzliche Neuerungen per 01. Januar 2017
Das Parlament hat im Jahr 2016 für diverse Bundeserlasse Änderungen per 01. Januar 2017 beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen ausgewählt und kurz zusammengefasst.
Clinicum 3/16, Erwachsenenschutzrecht: klare Voraussetzungen für mehr Eigenverantwortung
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Seit 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses ermöglicht, dass beispielsweise Ehegatten die Post des Partners öff nen oder dessen Vermögen verwalten dürfen, wenn dieser urteilsunfähig ge worden ist. Ebenso können Angehörige einer urteilsunfähigen Person medizinischen Massnahmen zustimmen oder diese ablehnen. Neu eingeführt wurden der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Mit ihnen hat es jede Person selber in der Hand zu bestimmen, wer sie im Fall der Urteilsunfähigkeit vertreten soll.
krfacts Ausgabe Mai 2016
Änderungen bei der Firma von Personengesellschaften 2016
Neu ist die Firma von Personengesellschaften nicht mehr von den Namen der aktuellen Gesellschafter abhängig, sondern sie kann auch aus einer Phantasiebezeichnung bestehen, versehen mit der Rechtsformangabe. Dies stellt insbesondere für die Nachfolgeregelung ein Vorteil dar. Diese Revision des Firmenrechts wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden.
Clinicum 2-16, Die Aufbewahrung der Krankengeschichte und der gesetzliche Datenschutz
Sensible Daten sind kostbare Werte
Ärztinnen und Ärzte sind von Gesetzes wegen verpflichtet, über ihre Patientinnen und Patienten eine Krankengeschichte zu führen. Sie dient der Patientensicherheit und Transparenz, ist ein Arbeitsinstrument für den Arzt und bildet nicht zuletzt auch die Basis für Leistungen der Versicherungen. Gleichzeitig gehören die vom Arzt bearbeiteten Personendaten zu den besonders schützenswerten Daten des Patienten, deren Bearbeitung den erhöhten Anforderungen des Datenschutzgesetzes untersteht.
krfacts Ausgabe Juni 2015
Gesellschafter werden transparent – neue Verzeichnisse über Aktionäre und Gesellschafter und weitere Neuerungen ab 01. Juli 2015
Ab Mitte 2015 müssen Gesellschaften neu auch ein Verzeichnis der Inhaberaktionäre sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen führen. Dazu werden den Aktionären und Gesellschaftern Meldepflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung zum Ruhen bzw. zum Verlust von Rechten führt.

KMU-Magazin Nr. 4, April 2014
Die Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen
Die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers. Sie sollte frühzeitig und professionell angegangen werden, damit die Nachfolge optimal umgesetzt werden kann. Was bei einer familieninternen wie auch ausserfamiliären Lösung zu beachten ist, zeigt dieser Beitrag.