Alle Beiträge von Raffael Steger
Clinicum 5-17, Beendigung des Arbeitsvertrags durch Aufhebungsvereinbarung
Früher oder später
Jeder Betriebsinhaber oder Mitarbeiter mit Führungsfunktion wird sich früher oder später von einem Mitarbeiter trennen müssen. Häufig anzutreffen ist dabei der Wunsch, dass anlässlich der Beendigung klare Verhältnisse geschaffen werden und die Auseinandersetzung – soweit möglich – ohne grössere Friktionen umgesetzt werden kann. Die Kündigungsgespräche sind umfassend und optimal vorzubereiten. Neben dem richtigen Zeitpunkt und den richtigen Worten, ist die Kenntnis der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von gleichwertiger Bedeutung. Insbesondere der Aufhebungsvertrag bietet beste Voraussetzungen, um ein friedliches Auseinandergehen zu ermöglichen.
KMU-Magazin Nr.4, April 2017
Wie Immaterialgüter zu schützen sind
Gemäss Arbeitsrecht soll der Arbeitgeber originär Rechteinhaber sein. Das Urheberrechtsgesetz wiederum sieht als Urheber die natürliche Person beziehungsweise den Schöpfer vor, welcher das Werk geschaffen hat. Wie Unternehmen mit dieser Abweichung am besten umgehen, zeigt dieser Beitrag.
Clinicum 2-17, Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne - Ist eine Prävention von Pattsituationen möglich?
Arztpraxis als juristische Person
Seit rund 16 Jahren können Ärzte und Ärztinnen für die Tätigkeit im ambulanten Sektor als Organisationsform der Praxis auf juristische Personen, vor allem Aktiengesellschaften, zurückgreifen. Es dauerte eine kurze Zeit, bis auch die Kantone, welche für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig sind, diese Organisationsform unter gewissen Voraussetzungen akzeptierten. Im ambulanten Bereich organisieren sich Ärzte und Ärztinnen immer häufiger gemeinschaftlich. Zudem bieten juristische Personen Möglichkeiten, die Steuerlast der Ärzte und Ärztinnen mittels Thesaurierung bzw. durch Bezüge als Lohn oder als Dividende zu optimieren.
Neue Luzerner Zeitung, 07. Oktober 2015
Stundenlohn: Habe ich Anrecht auf Feiertagentschädigung?
ARBEITSVERTRAG Ich arbeite in einem 40-Prozent-Pensum, in der Regel jeweils montags und dienstags, in einem kleinen Unternehmen. Im Stundenlohn ist eine Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn anteilsmässig enthalten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich zusätzlich Anrecht auf eine Feiertagsentschädigung habe. Zudem bin ich unsicher, wie es sich verhält, wenn ich an einem Montag oder Dienstag krank bin: Kann ich dann trotzdem die Stunden erfassen und erhalte hierfür Lohn?
Caminada Blog, 14. September 2015
Wurden die AHV-Beiträge einbezahlt?
Der Arbeitgeber hat es unterlassen, die AHV-Beiträge zu bezahlen. Wie geht es für mich als Arbeitnehmer nun weiter?
Caminada Blog, 12. März 2015
Besserer Schutz gegen Schikanebetreibungen
Wer zu Unrecht betrieben wurde konnte in der Vergangenheit zwar die Betreibung stoppen, nicht aber den Registereintrag beseitigen. Das Bundesgericht vereinfacht jetzt die Verteidigungsmöglichkeiten des Betriebenen.
KMU-Maganzin Nr. 3, März 2015
Mit Kurzarbeitsentschädigung gegen den starken Franken
Die aktuellen Devisenschwankungen können Unternehmungen unter Umständen dazu berechtigen, Kurzarbeit einzuführen. Dieser Artikel erklärt, um was es bei der Kurzarbeit geht und wie der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht wird.
KMU-Magazin Nr. 11, November 2013
Alter Wein, aber neue Schläuche
Wann ist eine Rechnung fällig? Muss der Schuldner erst nach 30 Tagen zahlen? Wie oft muss gemahnt werden? Soll ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt eingeschaltet werden? Das Thema ist ein Dauerbrenner. Dennoch besteht weiterhin Aufklärungsbedarf.