Alle Beiträge von Dr. iur. Irma Ambauen
KMU-Magazin Nr. 8, August 2017
Fuhrpark und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber zu beachten haben
Ein gutes Flottenmanagement ist nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch rechtlich komplex. Daher verlangt es klare Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser Beitrag beschreibt die wichtigsten Aspekte.
Clinicum 4-16, Ein Spannungsfeld zwischen Planung, Politik und Wettbewerb
Heisses Eisen Spitalplanung
Am 1. Januar 2009 trat die neue Spitalfinanzierung in Kraft und mit ihr eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der dazu gehörenden Verordnung (KVV). Ziel der Revision war es u.a., mehr Wettbewerb in die Schweizer Spitallandschaft zu bringen. Der Wettbewerb sollte die bis anhin geltende staatliche Planung so ergänzen, dass einerseits die Versorgung aller Versicherten sichergestellt ist und andererseits die Ressourcen optimal genutzt werden.
KMU-Magazin Nr. 6, Juni 2016
Gerichtsstands- und Schiedsklauseln in Verträgen
Unklare oder gar widersprüchliche Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln führen in vielen Fällen zu einem Streit um die gerichtliche Zuständigkeit. Es lohnt sich daher, der Gerichtsstands- oder Schiedsklausel bei Vertragsabschluss gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Ein Überblick.
KMU-Magazin Nr. 4, April 2016
Zeiterfassung: Die neuen Regelungen
Um das Arbeitsgesetz wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiterfassung zu ermöglichen, hat der Bundesrat die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz revidiert. Die neuen Regelungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Eine Übersicht.
Caminada Blog, 23. Februar 2016
Gibt es eine Rückerstattungspflicht für Erwerbsausfallentschädigungen?
Wer kommt für zu Hohe und damit ungerechtfertigte Erwerbsausfallentschädigungen auf? Das BGer-Urteil vom Januar 2016 gibt Aufschluss.
krfacts Ausgabe Dezember 2015
Neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung (2)
Die örtliche und zeitliche Flexibilität zahlreicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfordert auch mehr Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung. Diesem Bedürfnis der Wirtschaft trug das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Rechnung, indem es auf den 01.01.2014 eine neue Weisung zur Arbeitszeiterfassung erliess. Diese Regelungen haben wir für Sie im krfacts vom März 2014 zusammengefasst. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz den Realitäten angepasst. Die neuen Regelungen treten am 01.01.2016 in Kraft. Die Weisung des SECO vom 01.01.2014 gilt noch bis Ende 2016, jedoch nur für Betriebe, die die Weisung bereits umgesetzt haben.
KMU-Magazin Nr. 12, Dezember 2013
Methoden der Konfliktbewältigung bei Vertragsstreitigkeiten
Ob man einen Konflikt durch Verhandlung, Mediation, durch Anrufung eines staatlichen Gerichts oder eines Schiedsgerichts beilegt, liegt bei vertraglichen Streitigkeiten meist in der Hand der Parteien. Von den Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Parteien bei der Streitbeilegung hätten, wird jedoch wenig Gebrauch gemacht.