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krNews Ausgabe September 2007 PPP: Ein kluges Instrument

Sicherlich haben Sie den Begriff Public Private Partnership (PPP) oder Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) im Zusammenhang mit der Erfüllung von staatlichen Aufgaben schon gelesen oder gehört. Doch, was ist mit PPP eigentlich gemeint und was prägt diese Partnerschaften?

Vorweg ist festzuhalten, dass der Begriff Public Private Partnership bis heute keine allgemeingültige Definition erfahren hat. Im Sinne einer Begriffserklärung kann aber immerhin Folgendes gesagt werden: unter PPP versteht man in der Regel jegliche Form von institutionalisierter Zusammenarbeit zwischen dem Staat und privaten Unternehmen, sofern diese Partnerschaft der Erfüllung von an sich staatlichen Aufgaben dient. Die Intensität einer solchen Zusammenarbeit reicht dabei von bloss punktuellen Kooperationen, über die Leistungserbringung durch gemeinsam gebildete Rechtsträger bis hin zur vollständigen Auslagerung (Outsourcing) von staatlichen Aufgaben an privatwirtschaftliche Unternehmungen. Entsprechend unterschiedlich und komplex sind deshalb auch die rechtlichen Anforderungen an eine solche Partnerschaft.

Grundlage einer erfolgreichen Partnerschaft ist stets eine tragfähige rechtliche Struktur, die dem Ist- und dem Sollzustand sowie den zukünftigen Entwicklungen gebührend Rechnung trägt. Während der Gesetzgeber in Deutschland mit dem "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften" und mit Bundesrichtlinien gewisse Grundlagen geschaffen hat, fehlen solche Normen in der Schweiz bisher vollständig. Dies ergibt eine komplexe Ausgangslage, bei der die beteiligten Partner nicht nur die grundlegenden Gesetze und Prinzipien bei der Ausführung vonstaatlichen Aufgaben beachten müssen. Vielmehr müssen sie ihr Augenmerk mitunter auch auf eventuelle (Finanz-)Referenden sowie auf ein stark einschränkendes Vergaberecht richten.

Diese Form der Partnerschaft bringt beiden Partnern aber gewichtige Vorteile: Während der Staat vom geschäftlichen Know-how und den personellen und finanziellen Ressourcen der privaten Unternehmen profitiert, erhalten die privaten Unternehmungen durch ein PPP Zugang zu bis anhin verschlossenen Märkten und dies mit einem sehr verlässlichen Partner an ihrer Seite, nämlich dem Staat. Dass solche Partnerschaften zukunftsweisend sind, zeigte sich in neuerer Zeit z.B. am Bau moderner Fussballarenen im Hinblick auf die Europameisterschaft 08 in der Schweiz.

Für die effiziente Planung und erfolgreiche Umsetzung einer Public Private Partnership ist deshalb eine umfassende und erfahrene rechtliche Begleitung unabdingbar. Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte begleitet Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer PPP.

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Beitrag veröffentlicht am
25. September 2007

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