Alle Beiträge zum Stichwort: Aktien
WOHNEN SCHWEIZ, 02/2022
Aktienrechtsreform und Baugenossenschaften
Im Jahr 2020 hat das Parlament das neue Aktienrecht und Änderungen des Obligationenrechts (OR) verabschiedet. Teile davon sind bereits in Kraft, andere ab 1. Januar 2023. Die Revision bringt auch Änderungen für Genossenschaften. Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick.
krfacts Ausgabe März 2022
Neues Aktienrecht – Mehr Flexibilität für Gesellschaften
Die revidierten Bestimmungen zum Aktienrecht, welche auf den 01. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden sollen, bringen unter anderem flexiblere Kapitalvorschriften, modernisieren die Generalversammlung und stärken die Aktionärsrechte. Nachstehend finden Sie eine Auswahl praxisrelevanter Neuerungen und Informationen zum Handlungsbedarf für Gesellschaften.
krfacts Ausgabe Oktober 2019
Auslaufmodell Inhaberaktie und Neuerungen im Bereich Meldepflichten für Aktionäre und Gesellschafter
2015 hat die Schweiz Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) umgesetzt, welche zur Einführung erhöhter Transparenzvorschriften und Meldepflichten geführt haben. Am 21. Juni 2019 hat das Parlament nun das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke verabschiedet. Nachdem die Referendumsfrist am 10. Oktober 2019 unbenutzt abgelaufen ist, wird das Gesetz bereits auf den 01. November 2019 in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz werden die Transparenzvorschriften erneut verschärft, mit dem Ziel, dass die Schweiz im Rahmen der nächsten vom Global Forum durchgeführten Länderprüfung mit einer guten Note abschneidet.
Clinicum 2-17, Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne - Ist eine Prävention von Pattsituationen möglich?
Arztpraxis als juristische Person
Seit rund 16 Jahren können Ärzte und Ärztinnen für die Tätigkeit im ambulanten Sektor als Organisationsform der Praxis auf juristische Personen, vor allem Aktiengesellschaften, zurückgreifen. Es dauerte eine kurze Zeit, bis auch die Kantone, welche für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig sind, diese Organisationsform unter gewissen Voraussetzungen akzeptierten. Im ambulanten Bereich organisieren sich Ärzte und Ärztinnen immer häufiger gemeinschaftlich. Zudem bieten juristische Personen Möglichkeiten, die Steuerlast der Ärzte und Ärztinnen mittels Thesaurierung bzw. durch Bezüge als Lohn oder als Dividende zu optimieren.