Alle Beiträge zum Stichwort: Bauen
KMU-Magazin Nr. 5, Mai 2018
Vom Umgang mit Altlasten und seinen Konsequenzen
Nicht jede Verschmutzung des Bodens ist eine Altlast im Sinne des Gesetzes. Die Belastung von Gebäuden mit gefährlichen Stoffen wie Asbest et cetera fällt beispielsweise nicht unter den Altlastenbegriff. Das ist nicht nur hinsichtlich der Entschädigungsfragen von Bedeutung, sondern bedarf auch der besonderen Berücksichtigung bei Grundstücksübertragungen.
Clinicum 3-17, Rechtsfragen aus der Gesundheitspraxis: Wo bei grossen Investitionen noch grössere Risiken lauern, ist Vorsicht am Platz
Die Herausforderungen beim Spitalbau
Der Bau, Umbau und die Sanierung eines Spitals bringen viele Herausforderungen mit sich. Die Patientenbedürfnisse wollen ebenso befriedigt sein, wie diejenigen des Fach- und Pfl egepersonals. Trotz der jeweils langen Planungs- und Bauzeit muss das Spital bei seiner Fertigstellung den modernsten Anforderungen genügen. Das obwohl sich die Medizinaltechnik rasant entwickelt. Um all dies sicherzustellen bedarf es entsprechender, auf den Einzelfall ausgerichteter Verträge mit allen am Bau beteiligten Partnern.
KMU-Magazin Nr. 11, November 2016
Die optimale Vorgehensweise bei Baumängeln
Mangel und Bauen – zwei Begriffe, die unweigerlich miteinander verknüpft sind, denn kaum ein Bauwerk wird ohne Mängel abgeliefert. Doch was ist ein Mangel? Welche Ansprüche bestehen und was ist bei ihrer Geltendmachung zu beachten? Diese Fragen sollen beantwortet werden.
Baurecht kompakt Newsletter 01 Juni 2016
Baumängel – die optimale Vorgehensweise aus der Praxis
Mangel und Bauen – zwei Begriffe, die unweigerlich miteinander verknüpft sind, denn kaum ein Bauwerk wird ohne Mängel abgeliefert. Doch was ist ein Mangel? Welche Ansprüche bestehen und was ist bei ihrer Geltendmachung zu beachten? Alles Fragen, deren Beantwortung nicht zuletzt davon abhängt, ob die Parteien die Anwendbarkeit der SIA-Norm 118 vertraglich vereinbart haben.
KMU Magazin Nr. 11, November 2014
Von den Rechten und Pflichten des Architekten
Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Mäklervertrag und viele Vertragstypen mehr, finden sich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Den «Architektenvertrag» sucht man allerdings vergeblich. Das heisst aber nicht, dass es ihn nicht gibt. Soweit die Parteien nichts Spezielles vereinbart haben, unterliegt er insbesondere den Regeln des Auftrags- und Werkvertragsrechts – abhängig von den Aufgaben des Architekten.
interview Magazin Nr. 4, 2013
Das Verhältnis zwischen Bauherr und Architekt
Der Architekt übt neben seiner klassischen Rolle als Planverfasser eine Vielzahl von weiteren Aufgaben im Rahmen eines Bauprojekts aus. Dem Bauherrn ist oftmals nicht bewusst, welche Rechte und Pflichten sich aus der Zusammenarbeit mit demArchitekten ergeben. Der nachfolgende Beitrag widmet sich dieser Thematik.
Diro Practice Group, 04. Mai 2009
Handlungs- und Verwertungsmöglichkeiten ausländischer Verwalter im Inland, Länderbericht: Schweiz
Anlässlich der DIRO-Gesellschafterversammlung vom 14. - 16. Mai 2009 in Ljubljana hat Herr Rechtsanwalt Mathias Birrer zum Thema Handlungs- und Verwertungsmöglichkeiten ausländischer Verwalter im Inland referiert.
Unterwaldner, 24. Oktober 2007
Aufgepasst beim Grundstückskauf
Üblicherweise lässt man sich vor jedem wichtigen Kaufentscheid eingehend beraten. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags für das neue Eigenheim ist das häufig aber gerade nicht der Fall. Dies erstaunt, handelt es sich beim Grundstückskauf doch oft um die wichtigste Kaufentscheidung des Lebens. Ist der Kaufvertrag zudem nicht richtig, unvollständig oder einseitig formuliert, können mit dessen Unterzeichnung für die Käufer nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen.
CH-D Wirtschaft, April 2007
Baukostenüberschreitungen: Vermeidung und Verantwortung
Bauvorhaben bergen das latente Risiko der Überschreitung der veranschlagten Baukosten in sich. Eine Solche Überschreitung wirkt sich doppelt aus. Zum einen kostet den Bauherrn die Baute selbst vielmehr, zum anderen verschlechtert sich mit der Baukostenüberschreitung auch deren Rendite. Letzteres ist gerade für institutionelle Anleger von einschneidender Bedeutung. Es lohnt sich deshalb, die Baukosten stets unter Kontrolle zu halten und sich der Verantwortung hierfür in jedem Stadium der Bauausführung bewusst zu sein.
Immobilia, August 2003
Verantwortlichkeit des Architekten
Dem Architekten kommt bei Bauprojekten eine zentrale Rolle zu. Im Normalfall hat er nicht nur die klassische Funktion des Planverfassers. Vielmehr kümmert er sich auch um die Schätzung der Kosten, die Auswahl der Handwerker, die Terminierung des Projektes und die allgemeine Beratung der Bauherrschaft, so beispielsweise bei Vertragsabschlüssen. Angesichts dieser vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, wie der «Architektenvertrag» zu qualifizieren ist und welche Rechte und Pflichten sich aus der jeweiligen rechtlichen Einordnung ergeben.