Alle Beiträge zum Stichwort: Handelsregister
krfacts Ausgabe März 2022
Neues Aktienrecht – Mehr Flexibilität für Gesellschaften
Die revidierten Bestimmungen zum Aktienrecht, welche auf den 01. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden sollen, bringen unter anderem flexiblere Kapitalvorschriften, modernisieren die Generalversammlung und stärken die Aktionärsrechte. Nachstehend finden Sie eine Auswahl praxisrelevanter Neuerungen und Informationen zum Handlungsbedarf für Gesellschaften.
krfacts Ausgabe November 2020
Revision des Handelsregisterrechts: Neue Regelungen ab 01. Januar 2021
Mit Wirkung auf den 01. Januar 2021 wird das Schweizer Handelsregisterrecht revidiert und modernisiert. Die Revision bringt administrative Erleichterungen für die Unternehmen und eine Ver-schlankung der Regelungen. Ziel ist es auch, die Qualität und Aktualität der im Handelsregister geführten Personendaten zu verbessern. Zudem soll die Wirtschaft künftig von tieferen Gebühren profitieren können. Die neuen Regelungen führen zu Anpassungen des Handelsregisterrechts im Obligationenrecht (OR), in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und zu einer neuen Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg).
Jusletter, Mai 2013
Handelsregisterverordnung (HRegV) - Stämpflis Handkommentar
Die totalrevidierte Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Seither hat sich eine reichhaltige Handelsregisterpraxis gebildet. Die Autoren haben einen Handkommentar geschrieben, der helfen soll, sich in der Handelsregisterverordnung und der sich bislang gebildeten Handelsregisterpraxis besser und rascher zurechtzufinden und auch um Anregungen und Gedankenanstösse für die Wissenschaft zu liefern.
KMU-Magazin Nr. 10, Dezember 2011/Januar 2012
Fallstricke bei der Geschäftsführung und Vertretung
Bei GmbH-Einpersonengesellschaften kann der Eintrag ins Handelsregister nur mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Statuteninhalt (OR 776) problematisch sein. Wegen der Selbstorganschaft können bei Zwei- oder Mehrpersonengesellschaften bei der Geschäftsführung und Vertretung unangenehme Komplikationen eintreten.