Alle Beiträge zum Stichwort: Arbeitsrecht
Neue Luzerner Zeitung, 07. Oktober 2015
Stundenlohn: Habe ich Anrecht auf Feiertagentschädigung?
ARBEITSVERTRAG Ich arbeite in einem 40-Prozent-Pensum, in der Regel jeweils montags und dienstags, in einem kleinen Unternehmen. Im Stundenlohn ist eine Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn anteilsmässig enthalten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich zusätzlich Anrecht auf eine Feiertagsentschädigung habe. Zudem bin ich unsicher, wie es sich verhält, wenn ich an einem Montag oder Dienstag krank bin: Kann ich dann trotzdem die Stunden erfassen und erhalte hierfür Lohn?
Caminada Blog, 14. September 2015
Wurden die AHV-Beiträge einbezahlt?
Der Arbeitgeber hat es unterlassen, die AHV-Beiträge zu bezahlen. Wie geht es für mich als Arbeitnehmer nun weiter?
krfacts Ausgabe September 2015
Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen
Die Erwähnung von negativen Tatsachen in Arbeitszeugnissen, wie etwa länger andauernde Krankheiten, ständiges Zu-Spät-Kommen oder – im Extremfall - während des Arbeitsverhältnisses begangene Straftaten bereitet dem Personalverantwortlichen oft Kopfschmerzen. Nachfolgender Beitrag soll aufzeigen, wann sich die Erwähnung von Negativas rechtfertigt oder gar aufdrängt.
KMU-Maganzin Nr. 3, März 2015
Mit Kurzarbeitsentschädigung gegen den starken Franken
Die aktuellen Devisenschwankungen können Unternehmungen unter Umständen dazu berechtigen, Kurzarbeit einzuführen. Dieser Artikel erklärt, um was es bei der Kurzarbeit geht und wie der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht wird.
krfacts Ausgabe März 2014
Neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung (1)
Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, sämtliche Verzeichnisse und Unterlagen, die Angaben zum Vollzug des Arbeitsgesetzes enthalten, den Aufsichts- und Vollzugsbehörden zur Verfügung zu halten. Darunter fällt insbesondere die Dokumentation der Arbeitszeit. Um den Veränderungen und der Flexibilisierung der Arbeitszeit Rechnung zu tragen, hat das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) auf den 01.01.2014 eine neue Weisung zur Arbeitszeiterfassung erlassen. Die Übergangsfrist zur Umsetzung endet am 30.04.2014.