Neue Luzerner Zeitung, 07. Oktober 2015
ARBEITSVERTRAG Ich arbeite in einem 40-Prozent-Pensum, in der Regel jeweils montags und dienstags, in einem kleinen Unternehmen. Im Stundenlohn ist eine Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn anteilsmässig enthalten. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich zusätzlich Anrecht auf eine Feiertagsentschädigung habe. Zudem bin ich unsicher, wie es sich verhält, wenn ich an einem Montag oder Dienstag krank bin: Kann ich dann trotzdem die Stunden erfassen und erhalte hierfür Lohn?