Alle Beiträge zum Stichwort: Nachbarschaftsstreit
NZZ Folio, Mai 2004
Zoff am Zaun
Kreischende Papageien, wuchernde Pflanzen, endlose Grillparties, heftiges Liebesgestöhn: Was Nachbarn vor den Richter treibt.
Immobilia, November 2003
Der Stockwerkeigentümer im Streit mit dem Nachbarn
Der Stockwerkeigentümer ist auf ein gut nachbarliches, friedliches Zusammenleben besonders angewiesen – mehr noch als ein Mieter oder die Eigentümerin eines frei stehenden Einfamilienhauses. Zum Einen lebt der Stockwerkeigentümer in der Stockwerkeigentümergemeinschaft mit den anderen Eigentümern viel enger zusammen als die benachbarten Eigentümer von Einfamilienhäusern. Er kann anderen Stockwerkeigentümern nur schwer aus dem Weg gehen und trifft sie im Garten und im Treppenhaus. Er hat mit ihnen die Waschküche, den Lift und andere gemeinsame Einrichtungen zu teilen und muss mit ihnen an den Stockwerkeigentümerversammlungen gemeinsame Beschlüsse fassen. Letztere sind für die Zukunft der ganzen Liegenschaft oftmals von grosser Tragweite. Zum Anderen können Stockwerkeigentümer meist nicht ohne Weiteres wegziehen, wenn sie sich mit ihren Nachbarn überworfen haben. Schliesslich steckt ihr Erspartes in der Wohnung und ein Verkauf ist je nach den Marktverhältnissen oft nicht innert sinnvoller Frist möglich. Schon diese Situation allein bereitet beim Auftreten von Konflikten Schwierigkeiten.