KMU Magazin Nr. 11, November 2014
Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Mäklervertrag und viele Vertragstypen mehr, finden sich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Den «Architektenvertrag» sucht man allerdings vergeblich. Das heisst aber nicht, dass es ihn nicht gibt. Soweit die Parteien nichts Spezielles vereinbart haben, unterliegt er insbesondere den Regeln des Auftrags- und Werkvertragsrechts – abhängig von den Aufgaben des Architekten.